Ober - Bergamte der Provinz unmittelbar abhängen. DieBerggerichle machen daher eine besondere Behörde aus, undhaben mit den Dergämtern und Ober - Bergämkern nichtsgemein, vielmehr stellen sie die bergrechtlichen Verhältnisse desfür Rechnung des StaatS umgehenden Bergbaues ganz inderselben Art fest, wie es bey dem gewerkschaftlichen derFall ist.
So wie die Abgaben vom Berg- und Hüttenbetriebe inden Kaiserlichen Staaten nicht in allen Fällen aus dem rei-nen Zehnten bestehen, sondern nach vorhandenen Verträgenfür einzelne Gruben und Hütten mannigfaltig modisicirt sind:s» finden auch Begünstigungen für einzelne Gewerkschaftenstatt» welche ebenfalls auf ältern Verträgen beruhen.
Der Steinsalz-Bergbau und der Salinenbetrieb ist auchin den Oesterreichischen Staaten ein Monopol der Krone.
Die landesherrlichen Gruben, vorzüglich aber die Hüt-ten, sind besonders dadurch begünstigt, daß jedes Werk seineeigenen Forsten, angemessene, häufig sehr große Ländereyenfür die Beamten und Arbeiter, eigene Mühlen u. s. f zu-getheilt erhalten hat, so daß sie ein unabhängiges Ganzesausmachen.
Wir wenden uns nun, nachdem wir einen allgemeinenBlick auf die Bergwerks - Administrationen in dem Kaiser-staate geworfen haben, zu dessen Mineral-Reichthum selbst.
i) Silber - Bergwerke.
Die wichtigsten Silber-Bergwerke der OesterrcichischcnMonarch!« sind die Ungarischen. Unter denselben sind beson-ders ausgezeichnet die Schemnitzer. Der Bergbau zu Schem-nitz, dieser ersten aller Ungarischen Bergstädt«,. ist nach gro-ßen zusammenhangenden Plänen ausgeführt; er liefert jähr-lich gegen »vo,ooo Mark Silber , und beschäftigt mit Hin-