Kapitel V.
Don den Berg-, Hütten- und Salzwerken desKönigreichs Baiern.
Die Verwaltung der Berg-, Hütten - und Salzwerkein Baiern ist der General-Bergwerks- und Salinen-Admi-nistration untergeordnet, welche einen Theil des Finanzmini-steriums ausmacht Von dieser General Administration res-sortiren folgende Berg-, Hütten - und Salzamter in denProvinzen:
I. Im Jsarkreis >) das Berg- und Hüttenamt Ber-gen, 2) die Porzellan-Manufaktur zu Nymphenburg ,und Z) die vier wichtigen Salinen zu Berchtesgaden ,Reichenhall, Traunstein und Rosenheim , welcheeigentlich ein zusammenhängendes Ganzes bilden, wie wirweiter unten sehen werden.
II. Im Unter-Donaukreise 4) das Berg - und Hüt-tcnamt zu Bodenmais
III. Im Regenkreise 5) das Bergamt Amberg , 6 )daS Berg- und Hüttenamt Bodenwöhr .
IV. Im Ober - Donaukreise 7 ) das Berg - und Hüt«tenamt Sonthofen , 8 ) das Hüttenamt Schüttend ob l»
V. Im Ober - Mainkreise 9) das Bcrgamt Lichten-