Band 
Erster Band.
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währt, der mit unterirdischen Schätzen, wenn gleich kärglichund sparsam in Vergleich mit andern Staaten, gesegnet ist,sind groß und wichtig genug, um die Aufmerksamkeit derStaats-Verwaltung auf sich zu ziehen und solche Maßregeln,zu veranlassen, daß es den Kapitalisten wünschenswerth wird,ihr Vermögen zum Theil auf den Bergbau zu verwenden.Der Einwand ,daß es für den Staat selbst vorlheilhaster sey,wenn das Kapital zu einem einträglichern Gewerbe, als derBergbau ist, benutzt werde" kann daher auch keinen Grundfür die Staats-Verwaltung abgeben, denselben durch eineunzweckmäßige und unvollkommene Verfassung zu vernachläs-sigen. Denn abgesehen, daß die Freyheit eines jeden Indi-vidui nicht beschränkt wird, sein Vermögen, auf welche Artes seyn mag, zu benutzen, verdient es doch berücksichtigt zuwerden: daß auch die Ausübung eines jeden andern Gewer-bes in einem Staate seine Gränzen hat; daß es nicht in derMacht des SlaatswirthschafterS steht, der Gewcrbsämkeitneue Gegenstände der Industrie anzuweisen; und daß daherden Bcrgbaulustigcn wenigstens Gelegenheit gegeben werdenmuß, ihr Glück zu versuchen, und dem Staate, im Fall desGelingens der Unternehmung, die großen mittelbaren Vor-theile, welche aus der Ausübung dieses Gewerbes entsprin-,gen, anzueignen. -

Man wende nur nicht ein, daß durch den Bergbau an-dern, mehr einträglichen Gewerben die Hände entzogen wer-den, und daß der Bergbau dadurch einem Staate mehr nach-teilig als nützlich werden könne. Dieser Einwurf würdezugleich die Behauptung in sich enthalten, daß die zuneh-mende Bevölkerung eines Landes dem Staate nachtheilig sey;eine Behauptung, die wohl schwerlich jemals einen Verthei-diger finden wird. Die Erfahrung aller Zeiten beweist esauffallend: daß es niemals an Arbeitern gefehlt hat, wodurch zweckmäßige Maßregeln eine Industrie rege gemacht