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dlg erreicht werden können, sondern es muß auch dafür ge»sorgt werden, daß die vorhandenen unterirdischen Schätzewirklich zur Benutzung kommen, und daß dies auf eineWeise geschieht, wodurch das bergbautreibende Individuumfür sein Unternehmen möglichst entschädigt und belohnt werde.Dies führt uns zu der Untersuchung: Wem gehören dieunterirdischen Schätze, und wer kann zu ihrer Benutzunggelangen?
Der Bergbau gehört in Deutschland und in vielen an-dern Staaten zu den Regalien, und daher Ist die eben auf-geworfene Frage bald beantwortet. Wir finden aber, daßnicht in allen Staaten ein gleiches Verfahren statt findet,und deshalb wird hier zu untersuchen seyn, bey welcher Ein-richtung der Bergbau am mehrsten gefördert und am kräftig-sten unterstützt wird. Die historische Untersuchung, über dieArt und Weise, wie die Fürsten nach und nach zur Nega.li-tät des Bergbaues gelangt sind, würde uns bey dieser Be-trachtung nicht weiter führen; selbst dann nicht, wenn wirmit Herrn von Wagner* **) ) und Herrn Hüllmann ") zu demResultate gelangen sollten: daß sich die Regalitäl des deut-schen Bergbaues nicht erweisen lasse, und daß sie auch beyden Römern nicht statt gefunden habe, wie Herr Flade***)sehr deutlich entwickelt hat.
Haben wir erst den Begriff von Berg - Regalität näherbestimmt, und den eigentlichen Zweck desselben, bey einer wei-
*) L. v. Wagner, über den Beweis ber Regalität beS deut-schen Bergbaues. Bcrgmänn- Journal für »783- Bd. II. S.7»9 — 774-
**) K D. Hüllmann, Geschichte des Ursprungs der Rega«licn in Deutschland . Franks, a. d. O. >go6 E. K,.
***) C- G. Flade, NLmisches Bergrecht ttr allen Perioden desBergbaues dieses Volks. Freyberg »gaz.