Band 
Erster Band.
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Frankreich in der damaligen National - Versammlung debat -tirt ward, war es Mirabeau, weichet mit der ganzen Fülleseiner Beredsamkeit und mit den treffendsten Gründen ent-wickelte: daß die uneingeschränkte Freiheit, Bergwerke zu be-treiben, und das System, nach welchem der Grundbesitzerauch für den Eigenthümer der unterirdischen Fossilien ange-sehen wird, nur dazu dient, die Bergwerke zu verwüsten undden Bergbau zu verhindern. Er zeigte, daß die Folgen die-ser Verfassung, so oft die Gesetzgebung sich ihr zu sehrnahte, jederzeit Nachlässigkeit in der Aufsuchung der Fossi»licn, wesentliche Fehler im Betriebe der Gruben, Verschie-denheit der Meinungen unter den Eigenthümern, Raubbauund das Verlassen der Gruben aus Mangel an Vermögen,gewesen sind. Durch das Ueberwiegende seiner Gründe warddie National - Versammlung veranlaßt, durch ein Dekretvom 27. März >79' die Fossilien der Verfügung der Na-tion oder des Staates zu unterwerfen; ein Dekret, welchesdurch die Zeit, in welcher, und durch die Umstände, unterwelchen es gegeben ward, gewiß höchst merkwürdig bleibt.Die damals dekretirte Bergwerks-Verfassung macht auch nochjetzt die Grundlage der neuen Verfassung aus, welche Frank-reich im April >8>o erhalten hat. Sehr belehrend ist es,dem geschichtlichen Gange der Französischen Bergwerks - Gersetzgebung mit Mirabeau zu folgen: indem sich daraus augen-scheinlich ergiebt, daß es der Aufnahme des Bergbaues ebenso hinderlich gewesen ist, wenn die Verfassung eine unbe-stimmte Freiheit gestattete, als wenn sie die Benutzung derGruben zum Monopol erhoben hatte.

Am 21. April »8>o erhielt Frankreich durch den da-maligen Kaiser Napoleon die neu« Bergwerks - Verfassung,welche auch jetzt noch in jenem Staate besteht. Weil manvoraussehen kann, daß beym Entwurf zu dieser Verfassungdie Fehler und die Vorzüge der Bergwerks-Verfassungen aller