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Geschichte der Vermessungen in der Schweiz / als historische Einleitung zu den Arbeiten der schweiz. geodätischen Commission bearb. von Rudolf Wolf
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260
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XIX. Die Detail-Aufnahmen.

149. Einleitung. Sobald die Triangulation wenigstens in einzelnen Gegenden der Schweiz so weit gediehen war, dass sie als Grundlage von ernstlichen Detailaufnahmen dienen konnte,begannen solche auch wirklich, und zwar zunächst im Thurgau und Aargau durch die Sulzbergerund Michaelis, dann in der Waadt und in Freiburg durch die Piccard und Stryensky, inSt. Gallen und Zürich durch die Eschmann und Wild, in Luzern und Bern durch die Mohrund Den zier, wobei der Bund gegen gewisse von'den Kantonen eingegangene, ein möglichsthomogenes Material sichernde Verpflichtungen, Beiträge lieferte. Anderseits wurde von Dufour auseiner Anzahl jüngerer, zum Theil durch ihn schon bei Vermessung des Kantons Genf eingeübterTopographen, ein eidgen. Vermessungsbureau gebildet, an dessen Spitze successive Wolfsberger,Beternps und LHardy standen, und durch dieses theils das bereits in den Arbeiten der Oster-wald, Buchwalder und Walker vorliegende brauchbare, oder laut Vertrag mit einzelnenKantonen nach und nach eingehende neue Material gesammelt, theils hauptsächlich durch eigeneAufnahmen im Hochgebirge, sowie in der innern und der südöstlichen Schweiz im Laufe der Jahreso weit ergänzt, dass endlich die Ausgabe einer Gesammtkarte möglich wurde.

150. Die Aufnahmen im Thurgau und Aargau . Die eidgen. Militäraufsichtsbehörde schrieb1830 V 25 an den Stand Aargau :So wie in Fortsetzung der trigonometrischen Vermessungender Schweiz , die Triangulirung der ersten und zweiten Klasse vorschreitet, muss es in den Wün-schen der Militäraufsichtsbehörde liegen, dass auch zu den topographischen Vermessungen zur Auf-nahme einer Eidgenössischen Militärkarte, da wo die erstem es zu thun gestatten, ge-schritten werden könne. Da nun aber die ihr für diese gemeinnützigen Arbeiten zu Gebotestehenden Mittel bey der noch nicht über die ganze Schweiz vollendeten 1. und 2. Triangulationdieses nur in beschränktem Maasse zu thun erlauben, so muss sie sehr wünschen, dass zu mehrererVerbreitung dieser topographischen Vermessungen, die unstreitig auch für die innere Verwaltungder Kantone Selbsten sehr nützlich sind, auch die löbl. Stände Hand bieten möchten. Auf sehrverdankenswerthe Weise ist dieses bereits von der hoh. Regierung von Thurgau geschehen, indemdieselbe nach eigenem, an die diesseitige Behörde gestellten Anerbieten, die ganze topographischeAufnahme ihres Standes durch den eidgen. Herrn Ingenieurhauptmann Sulzbergernach diesseitiger Anleitung, gegen die Vergütung des dritten Theils der Unkosten, oder von Fr. 200per Jahr, während 8 Jahren besorgen lassen wird. Da nun die Triangulirung zweiter Klasseim Kanton Aargau so weit vorgeschritten ist, dass mit Beruhigung zu der topographischen Arbeitder. bereits trigonometrisch vermessenen Theile Ihres Kantons-Gebiets geschritten -werden kann,