Band 
Dritter Halbband.
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XV. Die relativen Messungen.

Schaffen uud Streben ist Gottes Gebot, — Arbeitist Leben, Nichtstliun der Tod. fVenedey.;

389. Regiomontans Bestimmungen durch Alignements.

— Die Lage eines Gestirnes kann nicht nur wie im vorhergehendenAbschnitte absolut, d. h. durch direkte Messung seiner Coordinaten,sondern sie kann auch relativ, d. h. dadurch erhalten werden, dassman den Lagen-Unterschied gegen bereits bekannte Sterne er-mittelt. Schon Regiomontan löste diese letztere Aufgabe in derWeise, dass er die Abstände des nach seiner Lage unbekanntenGestirnes von zwei bekannten Sternen muss", — dabei wo möglichdie beiden Sterne so wählend, dass sie mit dem zu bestimmendenGestirne in demselben grössten Kreise zu liegen oder mit ihm zualignieren schienen b .

Zn 389: a. Sind a, b und «, ß die bekannten Coordinaten zweier Sterne

A und B, — d, und d 2 aber die gemesse-nen Distanzen eines Gestirnes C von den-selben , so kann inan aus den DreieckenA P B , A C B und A P C offenbar suc-cessive AB, </>, rp — ip, 90° — y und x — aberechnen, also in der Tliat schliesslichdie gesuchten Coordinaten x und y vonC finden, wie dies schon Regiomontan inseiner, nachmals durch Schoner in den„Scripta Regiomontani. Norimhergoe 1544in 4.“ publizierten Abhandlung „De cometse problemata XVI“ lehrte. — b. Suchtman, z. B. mit Hilfe eines gespannten Fadens, zwei Sterne A mul B auf,welche mit“ C in einer Geraden zu liegen scheinen, so wird die Rechnung sehrvereinfacht und in AB — d, + d 2 eine Probe für Messung und Rechnung er-halten, dagegen die Auswahl der Sterne wesentlich beschränkt, so dass Regio-montan z. B, zur Bestimmung des Kometen von 1472 (vgl. 280) für gut fand,von dieser Vereinfachung Umgang zu nehmen. — Noch bleibt beiznfiigen, dassRegiomontan und Walther bei Anwendung dieser Methode die Distanzen mitdem Baculus astronomicus (vgl. 433) bestimmten, während Landgraf Wilhelmund Tycho, welche bei ihren Ortsbestimmungen (373) diese Methode ebenfalls

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