3 66 Die Geschichte
Classis verwies in ihrer 1742. gehaltenen Versamm-lung den Approbatoren ihre genommene Freyheit.Diese aber appcllirten-an den SnnoduS, welcherden 7.May zu Gröningen versammlet war. Die-^ser befestigte den von der Classis genommenenSchluß, und verboth eine dritte Ausgabe des Schor«linghuisischen Buches, wenn eö nicht erforderlich der«ändert würde, und mit einer neuen genauen Appro-bation versehe,, wäre. Auch wurde auf dessen Ver-anstaltung herausgegeben: Kort Bericht, d. i.Rurzcr Bericht dessen, so in dem christlichenSynodus von Sradr und Land dieses Wahres1742. beschlossen worden, wegen des Buchesdes Herrn Wilhelm Schortinghuis, genennecdas innige Christenthum. Der Magistrat zuGröningen befestigte alle diese Handlungen durchein Verboth vom 8. Jun. das mehrgemeldece Buchöffentlich zu verkaufen. Diesem allen ohnerachlrterschien eine mit des Verfassers Hand und Namenunterzeichnete dritte Ausgabe noch in demselbenJahre zu Gröningen. In dem folgenden aberbefestigten die edclmögenden Herren Staaten derProvinz die Handlungen des Synodus, und legtenden solches bis hieher weigernden Gliedern auf, die-selben eigenhändig zu unterschreiben. Wir müssenhier auch derjenigen Schrift nicht vergessen, welcheHerr Hcrman Sregnerus, Prediger zu Noordrbrow, 1742. zu Gröningen ausgehen ließ, undwelche, laue des Titels, einige wenig herzlicheund freymürhige Beschwerde-Fragen, nebst denwiderlegungsgründen, betreffend das so ge-nannte innige Christcmhuin des Herrn S.