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[Band 1.]
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des Hrn. Philipp Wasmuth. 75;

hielt sich gänzlich, außer einer Wiederholung der ca«techerischen GotteSgelahrtheit bey dem Prof.pungeler,an die Vorlesungen seines gemeldeten Lehrers über das, bürgerliche Recht, womit er ungefähr zwey Jahre zu«! brachte, und sich zugleich bey öffentlichen Disputatio«nen verschiedentlich hervor that.

Ais derselbe den Beruf nach Duisburg erhaltenhakte, zog er im Jahr 1712, als ein treuer Gefährtemit dahin. Hier hielte er sich zwey Jahre auf, füh«rete den jungen Freyherr» vonplerrenberg, als Hof«meister, an, hörete nebst andern RechtSgelehrren denHrn. Reinhold, und ließ sich bey verschiedenen öffent-lichen gelehrten Srreikübungen gleichfalls hören.

Der Wille seines Vaters, dessen Absichten von denSeinigen unterschieden waren, hieß ihn hierauf seineakademischen Bemühungen eine Zeitlang aussehen, biser nach desselben Absterben im Jahr 1716 sich nachFrankfurt an der Oder begab, wohin Hr. Reinholdwährender Zeit berufen war. Hier ward er wiederumein beständiger Zuhörer, und zugleich ein Hausgenosseseines alten Lehrers, und hatte zween junge Herren ausEleve unter seiner Aussicht. Kurze Zeit hernach schrieber zwo akademische Abhandlungen, und vertheidigte dieerste ad L. 30. §.6. D. de acquir. vel omitt. bered,den 2qsten August, und die andere ad L. 27 C. deinoffic. testam, im Monat Ortober desselben Jahres:Diese gefielen dem damaligen weltberühmten StaatS-minister zu Berlin, dem Hrn. von Prinzen, derge-stalt, daß er ihm seine hohe Gewogenheit anboth, undzu einer Beförderung Hoffnung gab. Er entschloßsich deswegen, vornehmlich auf Zusetzen des HerrnPros. Rcinholdö, den gradum OoQoris juris anzu«pkeu Gel. Europa III Th. B b b neh«