desHrr. Casp. Theod. Summermann. 951
er alle Processe durchaus abgeschaffet wissen wollte.Hr. Sunrmermann trachtete ihn dtffch eine Kathe-derschrift pro ciefenliooe cauüirum forenüum einesanderen zu belehren. Nwrker wurde dazu eingela-den , und brachte auch feine Einwürfe öffentlich vor.Unser Gelehrte aber gab eine nähere Ausführungseiner Vertheidigung unter folgcndein Titel heraus:Anweisimg dos Ungrunds und Unfugs in dervcrmeynrcn Rettung der kurzen und einfälti-gen Justiz welche Hr. Johannes Merker inEssen ausgegeben; in einern an denselben ab-gelassenen Schreiben vorgestellet. Duisburg,1704. Octav.
Nicht leicht wird ein Rechtslehrer mehr Actendurchgegangen, und mehr Responsen ausgefertigethaben, als der selige Suinmermann. Sie liefenvon allen Orten bey ihm ein; und er war so gerech-tigkeitliebend, als unermüdet in der Arbeit. SeinEnde erfolgte den fünften Hornung 1752. Denzehnten darauf hielt ihm der Hr. Pros. Withof,nach dem Begräbnisse die gewöhnliche lateinischeLeichenrede in dem öffentlichen Hörsaale. Sie istauf acht Bogen in Quark mit verschiedenen Anmer-kungen gedruckt. Unsere Nachricht ist daraus ge-nommen.
II.
Hr. Johann Jacob Keßler,
der heiligen Schrift Doctor und deutscher refor-
mider Prediger zu Amsterdam.
© ein Herr Vater ist der noch lebende Hr. CarlReßler, Professor der Philologie, und ersterNnn 2 Prä-