des Hrn. Gerhard Kulenkamp. 989
holländischen Büchersaale, April 1750, auf den Hrn.K.Dieß bewog ihn, nach einigem Briefwechsel mir ei-nem Herrenhuther, die Uebersetzung dieser Verthei-digung des Hrn. Volk wider Hrn. petsth zu besor-gen, und mit einigen Anmerkungen zu begleiten.Er hat auch eine Vertheidigung des 1738 von demamsterdamschen Kirchenralh ausgegangenen Hirten-briefs hinzugefüget.
Wir glauben nicht zu irren, wenn wir den Hm.K. selbst vor den Verfasser dieses Briefs halten, undihm auch die 1750 unter dem Namen des gemeldetenKirchenraths herausgegebene nadere trowhartigewaarschowing legen de Verleidingen der Herrnhu-thers (Quart. 54 S.) zuschreiben. Alle diese Bü-cher sind übrigens zu Amsterdam, und die meistenmehr als einmal gedruckt.
Wir müssen einer Vertheidigungsschrift nicht ver-gessen. Hr. K. hatte in seiner entdeckten Enthu-stasterey der Herrenhuther S. 38. angemerket,daß auch die Anabaptisten sich von dem Unterscheidezwischen Gesetz und Evangelium oder Gnade, sehrverkehrte Begriffe machten. Dieses gab einem, dersich Irenophilus nennet, Anlaß, der haarlemschenleerlamen Verlustiging , imö derselben vierten Stück,einen Brief einzurücken, über die Frage: Ob manden Hrn. Kulenkamp auf diese Beschuldigung nichtantworten müsse? und auf was für eine Weise sol-ches am besten sollte geschehen können? Und diesenBrief untersuchet Hr.K. in denen im Bocksaal 1740.Octob. S. 4Z5 bis 534 bestndlichen Aanmerkingenop zekeren Brief etc. Er behauptet seinen Sah,rettet die Lehre der niederländischen reformirten Kirche,