Band 
[Band 1.]
Seite
999
JPEG-Download
 

des Hn.Ioseph Aurelius de Januario. 999

konnte es der Verfasser anders machen, wenn erFehlern abhelfen wollte? Mußte er sie nicht in ihrerwahren Gestalt zeigen? Hier reden die Seelen derberühmtesten Juristen , so von vielen Jahrhundertenher durch Gesetze, Verordnungen und Schriften be-tonnt geworden, mit einander. Sie erzählen sichihre Verdienste, erinnern sich aber auch ihrer Män-gel, und zeigen in ihren Unterredungen mit wichti-gen Exempeln und Anmerkungen, wie genau dieübrigen Wissenschaften mit der Rechtsgelehrsamkeitverknüpft seyn, und waö in der Rechtsgelahrtheitnoch zu verbessern wäre. Die Respublica Iuriscon-fultofum des Hrn. de ^sannario ist ein in Deutsch-land nicht unbekanntes Buch; denn der HofrathrNenken ließ es 1733 zu Leipzig in Octav wiederauflegen, und urtheilet davon, daß der Verfasserftine Leser in die heiligsten und geheimsten Zimmerder Rechtsgelahrtheit geführet, und ihren Glanz undHerrlichkeit so zur Bewunderung dargestellet, daßman dafür halten muß, man ssy in ein Paradies,oder in eine Wohnulig der Götter versetzet. EineRecension davon liesst man in den Leipzigschen gelehr-ten Zeitungen S. 169. von 1733. Auch wird des Ver-fassers S. 806 u. f. von demselben Jahre, wie auchS. 6z. und 261. von 1734. rühmlich erwähnet.

2) Istoria della famiglia Montalto, in Balogn*,1735. in Quark.

9) Latina Carmina; collegit Ioannes AntoniusSergius, ICtus. Neapol. 1742, in Quart. Davon istschon oben geredet.

4) Legales dißertationes varii argumenti.

Rrr 4 5 ) Dell»