des Hn.Joseph Aureliusde Januario, iooi
lrbens zu bediene»» entschlossen, und daselbst überverschiedene Regeln aus dem lure antiquo , so inden Pandecten anzutreffen ist, dispuriret. DieseRegeln werden von S. io6. bis *76. in zierlichenHexametris und Pentametris vorgetragen, und unterselbigen sieht der Text. Das Gespräch geht abernoch weiter, indem bald in Versen, bald in Prosa,-on der Insel Caprea, vom Tiberio, den Inter-pretibus LL., der Beschaffenheit der Advocaten,von dasigen verschiedenen Spielen-und der Unvoll.kommenheit deö Werks 6e tiiveriis regulis juris ge-handelt wird, so, daß bald was ernsthaftes, baldwieder etwas scherzhaftes zu lesen ist. Es ist übri-gens zu merken, daß S. 221. ein Supplement vonGedichten steht, welche nach der Herausgabe seinesschon gedachten Gedichte von 1742. von: Hrn. deGennaro zum Vorschein gekommen find. s. Hamb^freye Urtheile No. 62. von 175z. »voselbst man diebaldige Ausgabe seiner versprochenen Dissemzionifopra ii Grozio wünschet.
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Geschichte