des Hrn. Ioh. Daniel von Hoven. 1061
die Gedanken des Hrn. Adj. Richter zu Wittenberg.Indessen fand Hr. von Hovcn rathfam, in dem2ten Stücke 1747 dem Hrn. Link mit einigem Eiferzu antworten. Und hiermit hat sich, so viel wirwissen, dieser kleine Streit geendiget. Man kannim übrigen von eben dieser Chronotaxi die gemelde-ten Berichte nachsehen 1746. S. 9. 245 und 627.imgleichen 1747. S. 94. So viel ist gewiß, daßder Hr. Consistorialrath in der Chronologie eineStarke besitzet.
Prolusio ad lectiones in hisi. eccl. 4. Lingx,1 i Bogen. Er fället vornehmlich darin» sein Ur-theil über die, welche Einleitungen zur historia ec-cle!'. liter, gegeben haben. S. Hamb. Ber. 1746.S. i>4 und 246, Diese Schrift ist hernach derersten Probe der Kirchengeschichte des N. T. wiedervorangesetzet und weiter fortgesetzt worden. Unddiese erschien im folgenden Jahre unter dem Titel:Mist. eccl. N. T. „ pragmatica: specimen, exhibenscaput primum de origine et constitutione ecclesia;apostoli ex, in usum auditorii, groß 8. 76 S. Diescharfe Censur der leipz. Zeit. 1748 Num. i. ist inden Hamb. Ber. desselben Jahres beantwortet wor-den. Andere Gelehrten haben auch, wie uns bekanntist, gar anders davon geurtheilet. Insbesonderewerden die in der Prolusion befindlichen cautelxcirca studium historia: ecclesiastica: in den Göttingi-schen Zeitungen gerühmet. Selbst in den ActisErudit, urtheilet inan anders, und der Hr. HofrathN lenken hat sich in einem Schreiben an den Hrn.von Hoven näher und besser erkläret.
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