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[Band 1.]
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des Hm. Ioh. Daniel von Hoven. io$\

stchen, sondern von den Gnadengabtn, nicht nur derKirchendiener, sondern auch anderer Gläubigen. Obnun gleich hernach der dritte Orden, nämlich der Ael-testen, zwischen den Bischöfen und DiaconiS aufge.kommen, und die Diaconi in einen weitern Abstandvon den Bischöfen gerathen; so sind sie doch mit denBischöfen in der genauesten Verbindung geblieben,und ihrer Kirche mehr zugethan gewesen, als dieAeltesten, und daher ist es nicht zu verwundern, daßsie gleiche Dienste mit den Aeltesten gethan, und glei»che Ehre genossen haben, ob sie ihnen gleich dieneteir,wenn die Aeltesten der Bischöfe Stellen vertraten»Der Hr. von Hoven beweiset alles mit Schriftstch-ken. und Zeugnissen der Kirchenväter. Es falle«»«enn seine Ausführung angewendet wird, mancheSchwierigkeiten weg. Paulus harmonirer mit sichselbst weit besser, als »ach andem Erklärungen, nach«eichen man sich grnöthiget siehet, Aemter, die erstsnden folgenden Zeiten aufgekommen, schon in den'ersten Zeiten zu suchen, wie z. E. Hr. DerlinF inseiner kritischen Dissertation de discrimine inter sta-'ctores et pastores gethan hat. Die Recension derzweyten Dissertation lautet Ro. zy der Freyen Urch.von 1751 also: Weil in der Recension des erster.Stücks ein Fehler eingefchlichen, der die Sache ver»stellet ; so wollen wir iHt die Meynung des Hrn.Consistorialraths vollkommen vorlegen. Anfänglich,sagt er, waren in der apostolischen- Kirche gar keinebesondere, von den Bsschöfen und Diaconen unter»sthiedene, Aeltesten, sondern die Bischöfe und Dia-conen werden insgesamt Aeltesten, Vorsteher, *-£*<-fctpvei, wyvfinci , genannt. Man hat also einen>'? Pyy 5 großc«