nz6 Ausätze zur Geschichte
Vorrecht, und Thorn ward die erste von den preus-fischen Städten. Doch giengen die Appellationennicht dahin, sondern die Altstadt Königsberg erhieltfür eine Summe Geldes das Obergmcht über alle,dem Orden zugehörige Städte. Während des Krie-ges mit dem Orden wurden die alcen LaNdessatzun-gen erneuert, dir Beschwerden der Unterthanen un-tersucht, und in dem Mit dem Hohemcister 1466getroffenen Frichen ward das Culmische Recht besiä-.tigt. König Lnsmiir schaffte auf Ersuchen derPolnisch-Preußischen tofanöe 1476 die Preußischen,Pommerschen, Magdeburgischen und die Lehnrechte<äb. Doch wurden Städte, die das Lübecksche Recl)thatten, dabey gelassem In den i ;26 zu Danzigerrichteten Landessatzungen ward fest gesetzt, daß diekönigliche Handfeste von 1454 in den Ober - Latid-Gerichten die Richtschnur seyn, und daß daS Cul-Mische Recht fleißig zu Papier gebracht werden sollte,um es durch den Druck allen bekannt zu machen.Die im October desselben Jahres angesetzte Zusam-menkunft zur Verbesserung des Culmischen Rechtszerschlug sich fruchtlos. Die vöm Herzog Albrecht:in Preußen 152b gestellte Lattdeöordnung ward mitGenehmhaltung des Königs in Polen au«^, voMPolnischen Preußen angenommen, woraus einigeArtikel hernach in das verbesserte Culmische Recht«ingefloffen sind. Im Jahr 1534 geschahe auf demLandtage durch den herzoglichen Gesandten D. Jo-hann Reinecken wegen Verbesserung des Culmi-schen Rechts eine neue Anregung, der zugleich auseinem alten Buche, darinn das Weichbild, Sächsi-