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schrieb auch einigen die Disputationes inaugurales.Es ist leicht abzunehmen, daß erhiedurchzu Uetrechrin so gute Umstände gesehet worden, daß er aufdie Zurückkehr in sein Vaterland nicht bedacht zuseyn nöthig hatte. Auch bekannte er sich allhierzur Reformirten Religion, und fuhr mit sehrgutem Erfolge in solcher Privatunterweisung fortbis in das Jahr 1741. (*)
In diesem Jahre ward er den vier und zwan-zigsten JuniuS, in die Stelle des nach Uetrecht ab-gegangenen, und nun bereits verstorbenen, Abra-ham wiclinI, als Professor der Rechten nachFranecker berufen. Den neunten October desselbenJahres ward er öffentlich eingeführet, und hielt sei-ne Antrittsrede de libertate sentiendi dicendiqueIctis propria. Den achtzehnten März 174z. kamdie Profession des öffentlichen Rechtes hinzu. ImJahre 1750. den i7ten May hielt ör die feyerlicheLeichenrede auf seinen verstorbenen Amtögenosscn,Donümcus Balk, und 1751. nahm er daö akade-mische Rectorat an, und legte solches den zweytenOctober 1752. nieder, Mit einer, so wie jene, bald daraufgedruckten Rede de immortalitate legum instaura-toris, Wilbelmi IV. principis Aufiaci, ßelgii foe-derati supremi praefecti &c. &c. Endlich warder zu Ende des Jahres 1754. von dem UetrechtschenMagistrat zum Professor VeS bürgerlichen und öf-fentlichen holländischen Rechtes auf dortiger Uni-versität berufen. Ein Ruf, welcher ihm zu desto
grösse-
(*) Vf.iemOET Series professorum et lectorum acade-miae Frisicae, quae est Franequerae, p. 9;. 96.