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und Alterthümern, von einem gesunden Urtheil imGebrauch und Anwendung derselben, und von einemleichten und zierlichen Vortrage der ausgeführtenMaterien. Sie sind nach der Ordnung der Jahre,in welchen sie herausgekommen, folgende.
1. Dissertatio de Ephetis, Atheniensium judi-cibus. Praes. Joh. Frid. Mentz. Leipzig,1740. Quart.
2. Commentatio de Stelitis Atheniensium.Leipzig 1744. Quart. 2B. Mit dieser Schrifthat er dem Herrn Hommcl zur MagisterwürdeGlück gewünschet. Man muß die atheniensischei»rifAiVac nicht mit den evAncu( der alten Kirche *)vermengen. Von jenen wird hier gehandelt. He-sj?chlUS beschreibet sie: «toi? in«.Attv ’AxTotoi, ontys(int dnia srriAoyfatptidiiirav. DemosthenesPhilipp. III. p. 4g. edit. Wolf. führet eine solcheAufschrift an, aus welcher deutlich erhellet, daß derName und das Verbrechen der Vertriebenen aneine Säule sey geschrieben worden. Da er einensolchen artfisv nennet, so wird hier beyläufig widerden tllpictn und Petit gezeiqet, daß mehr alsdrryerley drtfifam gewesen seyn, und daß in an-gezeigter Stelle ein solcher zu verstehen sey, der fürverflucht gehalten, und von einem jeden ohne Scheukonnte gelobtet werden. Wenn es so weit mit ei-nem
*) Don diesen bat der Bruder unsers Gelehrten HerrJohann Carl Arebo, Rector zu Buttstedt, 175z.zu Leipzig eine wohlgerathene Abhandlung ab,drucken lassen.