Band 
[Band 3.]
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io 58 Geschichte

Geld, welches sowohl aus den Schul, als hauslüchen Strafen zusammen gekommen war, und in ei-ner Zeit von mehr als drey Jahren eine nicht zuverachtende kleine Summe betrug, bey einander,und fieng an, solches zu Errichtung einer öffentli-chen Schulbiblioihek anzuwenden. Dieß ist, soviel wir wissen, das erste Exempel dieser Art in denvereinigten Niederlanden und derben Staaten. Dieerste Anlage ist von auctoribus classicis und anderngriechischen und lateinischen Schriftstellern, einigenGeschichtschreibern und andern Büchern, und hateinen sehr glücklichen Fortgang gehabt. Damitaber dieses ein unkränkbares Recht der Schule blei-ben möchte; welches derselben unter keinem Ver-wände könnte benommen werden, erhielt der HerrRector, welcher zugleich BibliothekariuS ward,daß der Magistrat nicht nur sein Vornehmen guthieß, und selbst durch seine Freygebigkeit unter-stützte, sondern auch durch einen obrigkeitlichenSchluß befestigte, und gewisse beständig zu beob-achtende Gesetze der Bibliothek machte und feststellete. Herr chogeveen feyerte die Einweyhungdieser Bibliothek mit einer öffentlichen Rede denneunten September 1750.

Zu Ende des Februarius des Jahres 1752.ward ihm von der Obrigkeit die wichtige und zu-gleich traurige Pflicht auferlegt, den höchst seligenPrinzen Erbstatthalkcr die öffentliche Leichenrede zuhalten. Er nahm solche zwar nicht wider Willen,doch, da ihm nur drey Tage Zeit konnten gegebenwerden, indem der achte März, als der Geburts-tag