nun die Wolle oder die anderweitigen Zeugeeingelegt, und durch Schütteln oder Tretenwohl durchgearbeitet, sodann aber 6 bis 8Stunden in der Flüssigkeit ruhig liegen ge«gelassen.
S) Die Wolle oder das Zeug wird nun herausgenommen, gut abgctröpfelt, und sodann inFlußwasser zu wiederholtenmalen recht gutgewaschen oder geshühlt, um alle durch dieSeife auflöslich gemachte Schmutztheile völligdaraus hinweg zu nehmen.
§- 343 -
Jst-die Wolle oder das Zeug nach dieser Ope-ration noch nicht rein genug, so müssen solche einerzweyten ähnlichen Operation, in einer neuen Sei-fenlauge unterworfen werden; wogegen die zuerstübrig gebliebene Lauge noch einmal zu einer neuenPortion Wolle angewendet werden kann. Hat mandie Bequemlichkeit, das Reinigen der Wolle in derSeifenlauge vorzüglich mit den schon gewebtenZeugen, durch eine Walke zu veranstalten, sogelingt der Erfolg noch besser, als durch die bloßeHandarbeit.
Vorbereitung der Wolle und wollenen Zeugedurch atzende Pottaschen- und Sodalauge.
§- 344 -
Da indessen die Unreinigkeiten m der rohenWolle, Irnd so such in den gewebten wollenen Zeu-