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wäre auch ein wenig viel verlangt, wenn unter den28000 kaiserlichen Douaniers keine unhöflichen seynsollten. — Daß man sich nach den Gesetzen deSLander richtet, in dem man reist, ist, wie es mirscheint, keine unbillige Federung; — da ein Rei-sender indeß unmöglich wissen kann, was nach denverschiedenen Zollordnungcn erlaubt ist oder nicht,so zeigt er alles was er hat dem Douanicr, undbittet ihm zu sagen: ob er es ein dürfe bringen,und welche Abgaben er davon bezahlen müsse? —Hat er Sachen, die er nicht einbringen darf, sosagt ihm dieses der Zollbedicnte, und er schickt siezurück. Auf diese Weise hat man nie Unannehm-lichkeiten , und es wird auch nie was weggenommen.Von allem, was mau dem Zollbedicnte» zeigt, darfer den Gesetzen gemäß, nichts wegnehmen, er darfblos sagen: daß man es nicht einführen dürfe —nur was man verheimlicht kann er wegnehmen. —Auch beim Herausgehen habe ich keine Schwierig-keiten nut dem Gelde gehabt. Ich sagte ihnenwo ich hinwollte, und wie viel ich bei mir hätte,und wen» sie nicht erlauben wollten so viel mitzu-nehmen, so wollte ich es zurück schicken. — I"