will. Man hofft, daß die Gesetzgebung etwa»für diese armen Heimathlosen thun wird, und siein den Schooß der bürgerlichen Gesellschaft auf-nehme». Es ist hart für den Menschen, ohne Hei-math zu seyn und niemand anzugehören, und nir-gend berechtigt und beerbt.
Die Polizeianstaiten im Aargau sind vortreff-lich. Ein besonderes Landjägerkorps von 80 Manndurchstreicht täglich den Kanton nach allen Richtun-gen, und zeigt sich bei dem Amtmanne jedes Be-zirks, um seine Berichte zu machen und seine Be-fehle zu hören.
Jeder Bezirk ist in mehrere Kreise getheilt, anderen Spitze ein Friedensrichter steht. Er erhältseine Befehle vom Alütmann. Beide sind Ange-stellte der Regierung. Der Friedensrichter leitetdie Wahlversammlungen des Volks. Er unter-sucht die öffentlichen Rechnungen seines Kreises,und führt die Aufsicht über die Polizey.
Die Justiz ist ganz von der gesetzgebenden undvollziehenden Macht getrennt. — Alle bürgerlicheStreitigkeiten kommen zuerst vor den Friedensrich-ter. Die Partheien erscheinen ohne Advokaten,!