Band 
Zweiter Band.
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wie man sie in andern Regierungsverfassungennicht findet. So fällt jedem aufmerksamen Reisen-den in der Schweiz die Menge Heller Punkte auf,von denen sich Licht und Kenntnisse verbreiten. InsGroße kann dieses freilich nicht gehen, dazu sinddie kleinen Staaren nicht groß und nicht reich ge-nug; aber jedes Städtchen sorgt doch, daß es nichtleer ausgehe. Welch ein Unterschied, wenn mandieses mit dem nördlichen Deutschlands vergleicht!

Es ist angenehm, einen kleinen Freistaat zusehen, in dem alles wohl eingerichtet ist, und wojeder Bürger Antheil an der Verwaltung des All-gemeinen nimmt. Die öffentliche Achtung ist beiden meisten Beamten der einzige Lohn für ihre Ar-beit. Der öffentlichen Achtung werth zu seyn, istdas Streben des Bürgers, welcher wünscht in denRath oder in die Regierung zu kommen. DasVolk, das keine andern Abgaben gibt, als die eSsich selber auflegt, klagt nicht, wie jetzt in so vie-len Staaten, über den Druck der Abgaben. Es klagtnicht über seine Beamten, denn es wählt sie selber;und da keiner länger als sechs Jahre in der Regie-rung bleibt, so wird er nicht wieder gewählt, wenner die Achtung und die Liebe des Volks verlorenhat.