der Chronologie. 1483
eweſen, da der Pabſt Gregorius den Calender ge-
Zudert hat. Allein die Proteſtirenden Potentaten
und Staͤnde des Reichs haben es aus einem unge-
gruͤndeten Eifer bis A. 1700 behalten und die En-
gellaͤnder haben es noch bis auf den heutigen Tag.Die 16. Erklarung.
52. Das Gregortaniſche gemeine Jahrhat wie das Julianiſche 6 Tage, unddas Schalt⸗Jahr 366. Allein, weil in100 Jahren nur 24 Ichalt⸗Jahre ſeynkoͤnnen, doch aber in vierhundert Jah-ren 22 St. 40 Min. noch uͤbrig bleiben(. 44); ſo hat der Pabſt Gyegorius zwaralle 4 Jahr ein Schalt · Jahr, aber indem hunderten Jahre z mal hinter ein-ander ein gemeines Jahr behalten, undnur das vierte hunderte Jahr ein Schalt-Jahr ſeyn laſſen.
Der 1. Zuſatz.
53. Alſo weicht er in 450 Jahren um1 St. 20 Min. von dem wahren Sonnen-Jahre ab, folglich in 7200 Jahren erſt umeinen Tag.
Der 2. Zuſatz.
54. Hingegen in 40. Jahren faͤngt ſichallemal das Gregorianiſche Jahr ums Ta-ge fruͤher an, als das Julianiſche.
Die 1. Anmerckung.
55. Da nun von dem Concilio Nicæ no an bis zudes Gregorii Zeiten der Unterſcheid 1o Tage war, undA. 1700 auf 11 Tage anwuchs; ſo haben die Evan-geliſchen Staͤnde des Reichs ſich in gedachtem Jah-re reſolviret, das Gregorianiſche Jahr wenigſtens auf
eine