Der VI- Abschnitt. ,n
dert.(nz. n6 §. 4 Aufl.) z. E. 4:4 — 4 xH
>14 §. Eben so findet man 41:4—44.
120 H.
^Venn das Dividendum eine Zahl , und derDivisor ein Bruch ist, so ist der (Duoncnr eineZahl, weiche angiebt, wie viel mahl der Di-visor im Dwidei'do enthalten sey.
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Beweis. Eö sey l) das Dividendum, und —>
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der Divisor, O der Quotient: so hat man v : —
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— O, also v —(Z.^^--^12 §. Aber Q.^---ru «r
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-- — (Z., es mag c^eine ganze Zahl, oder ein
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! Bruch seyn (109. n 7 §.). Also v— — -- (Zünd
v: Q —-n 2 §. Das will sagen: das Divl.
»r ,
dendum mit dem Quotienten dividirt giebt den Divi-sor izum Quotienten: also drückt der Quotient Q aus,
-r
wie vielmahl der Divisor-im Dividendov ent«
halten sey (m §.).
12 ! §.
Der Saß gilt auch umgekehrt: Eine Zahl, wel-che ausdrückt, wie vielmahl der Divisor imDividend» enthalten sey, ist der (Quotient.
Beweis.