Band 
Der erste Theil. Die Rechenkunst und Geometrie.
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Der VI- Abschnitt. ,n

dert.(nz. n6 §. 4 Aufl.) z. E. 4:4 — 4 xH

>14 §. Eben so findet man 41:4—44.

120 H.

^Venn das Dividendum eine Zahl , und derDivisor ein Bruch ist, so ist der (Duoncnr eineZahl, weiche angiebt, wie viel mahl der Di-visor im Dwidei'do enthalten sey.

»

Beweis. Eö sey l) das Dividendum, und —>

«r

der Divisor, O der Quotient: so hat man v : —

»1

— O, also v —(Z.^^--^12 §. Aber Q.^---ru «r

U

-- — (Z., es mag c^eine ganze Zahl, oder ein

-r

! Bruch seyn (109. n 7 §.). Also v— — -- (Zünd

v: Q —-n 2 §. Das will sagen: das Divl.

»r ,

dendum mit dem Quotienten dividirt giebt den Divi-sor izum Quotienten: also drückt der Quotient Q aus,

-r

wie vielmahl der Divisor-im Dividendov ent«

halten sey (m §.).

12 ! §.

Der Saß gilt auch umgekehrt: Eine Zahl, wel-che ausdrückt, wie vielmahl der Divisor imDividend» enthalten sey, ist der (Quotient.

Beweis.