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Der erste Theil. Die Rechenkunst und Geometrie.
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Der VI. Abschnitt.

Ein irregulärer, oder gebrochner Bruch

von dieser Arr ist mir dem (Quotienten

^ einerley, und umgekehrt, der (Quotient mitdem Bruch.

(57§) und^:^

Beweis. Denn

5 5"7

(H9§; also

z Z x 8

8 X z zX 8 '

»24 §.

Aus dem bisherigen ist nun leicht abzunehmen,wie man die Regeln der vier Rechnungsarten anzu-wenden habe, wenn unter den gegebenen Zahlen sol»che vorkommen, die aus ganzen Zahlen mit ange-hängten Brüchen bestehen. Man kann solche Zahlennach d.'M toi H auf uneigentliche Brüche bringen,und mi: ihnen in der Rechnung sodann nach den Re-geln der Bruchrechnung umgehen. Aber dies Ver-fahren ist nicht allemahl das kürzeste.

Beym addiren ist es gemeiniglich am bequemsten,wenn man zuerst die angehängten Brüche summirt,die Srmme, dafern ein «»eigentlicher Bruch her-auskommt, auf die darin enthaltne ganze Zahl bringt,und de, übrig bleibenden Bruch unter der Columneder Brüche schreibt, hierauf aber die herausgebrachteganze Zahl mit zu den ganzen Zahlen fummirt.

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