Der X. Abschnitt. 19z
leltung gegeben werden. (M. s. im zweyten Thellden XIII. Abschnitt der Rechenkunst.)
205 §.
Die Gesellschaftkrechmmg führt daher denNahmen, weil sie häufig gebraucht wird, wenn eineSumme Geldes, oder etwas dergleichen, besten Werthsich schätzen laßt, unter mehr Personen ungleich ver-theilt werden soll. Bey Compagnie-Handlungen,Concursen, Erbtheilungen, Havereyen u. f. f. findetdiese Rechnung, so wie in sehr vielen ähnlichen Fäl-len, ihre Anwendung, daher sie auch zuweilen dieVermlschnngs-RechnlinI heißt, wenn von einerSache, die aus verschiedenen Ingredienzen besteht,z. E. Schießpulver, Arzneyen ».dgl. eine g'ewisseMenge verfertiget werden soll, und gefragt wird, wieviel von jeder Art der Bestandtheile erfodert werde.In allen solchen Fällen müssen sovieleZahlen gegebenseyn, als man Theile finden soll, und diese gegebenenZahlen müssen sich so gegen einander vorhalten, wiesich die gesuchten Theile gegen einander verhalten sollen.
Gesetzt vier Personen -V, k, 0, O, legen zu ei-ner Handlung folgende Summen, 9600 thl, 6202thl, 4800 thl, z6oo thl. Diese gewinnen zufiim-. men 5002 rthl, und die Frage ist, wie viel gehöreteinem jeden nach Proportion seiner Einlage? Manmuß die Zahl 5222 in 4 Theile eintheilen, die sichwie die Zahlen, 9600, 6222, 4822, g6oo, oder96, 62, 48, z6; oder auch 8, 4, Z verhalten
§)- Die Summe der letzten vier Zahlen istso. Also mache man folgende vier Proportionen:
Rarsten» Lehrbegr. 1 Th. N 22:3