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Verzeichniss der Sammlungen der Zürcher-Sternwarte / angelegt von R. Wolf
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nothwendige Gleichheit der Gewichte und Maasse ermangle, dadie Längen-Maasse willkürlich angenohmen, selbst die Mutter-Gewichte unbedacht angegriffen worden seyn, haben MGnHerrnerforderlich zu seyn erachtet, darüber die nothwendige Unter-suchung anstellen, und die Mutter-Maasse wieder in die ersteBeschaffenheit zurückzubringen zu lassen: 1° Laut Raths-Erkenntniss vom 23. April 1785 wurde zu dem einigen Statt-Schuh oder Fuss derjenige angenohmen, der sich aus derHälfte eines alten eisernen auf dem Ilelmhaus angeheftetenEllenstabes ergeben; dieser wurde zu einem wahren Originalauf einem messingenen Stab aufgetragen (dessen Endpunkte aberin Stal gestochen), in zween Füsse, jeder in 12 Zolle und dieserin 12 Linien abgeteilt. Auch sind zu jedermanns Gebraucheiserne Stäbe (mit senkrechten Baken von gehärtetem Stal anden Enden versehen) von 4, 2 und 1 Fuss verfertiget und aufdem llathhaus angeschlagen worden. Um der Bestimmung diesesZürcherischen Fusses willen mit ausländischen Maassen ist derkönigl. franz. Fuss darunter gesetzt, da sich denn aus der Ver-gleichung ergibt, dass der Zürcher Fuss 1336 Theile halte, wennder königliche lariserschuh in 1440 gleiche Theile geteilt ist.Bey dem Messingenen Stab liegt ein Hölzerner, auf den dieZürcher Elle und zween Füsse gezeichnet sind, weil bekanntist dass Metalle sich im Sommer ausdehnen, im Winter aberkürzer werden. Beyde sind in den Schaz der Republiq gelegtworden. 2° Zu dem Stadt-Gewicht ward ein in dem ZeughausVorgefundener metallener Zylinder mit 100 tt 1682 und demZürcher -Schild bezeichnet, mithin älter als alle vorgegangenenUnrichtigkeiten. Nach diesem wurde ein Einsaz Gewicht von32 S jedes von 36 Lotli bis auf 2 Pfenninge verfertiget, undnach erfolgter Genehmigung vom Rath vom 28. December 84in den Schatz gelegt, zu einem unverlezlichen Mutter Gewicht.Ein anderes gleicher Art ist samt einem ganzen und halbenZentner von Metall zu nöthwendigem Gebrauch in die Rechen-stuben gelegt, auch für den Waradyn ganz neue Gewichte vonMetall gegossen, und nach dem Original berichtigt worden. HieMark oder 16 Lothe dieses Gewichts sind gegen dem CöllnischenMarkgewicht (wie es A° 1761 zu Augsburg zu dem deutschen Münzwesen angenohmen worden ist) um einen halben pro Cent