6. Kap.s
Die Verfassung der Hansa.
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nordischen Städte noch nicht entbehren konnten. Auch in Deutschland,wo der Bund gefürchtet und auch wohl geehrt sein mochte, weiß manvon keinen Fehden desselben, obgleich manche Städte, einzeln oder inVerbindung mit mehreren, Streitigkeiten in dieser Periode durchgesoch-teu haben; vielleicht beschirmt von dem Glänze und dem Ansehen, dasaus der großen Verbindung über sie kam.
Sechstes Kapitel.
Verfassung, Namen und Zwecke der Kaufmanns- und Städte-Vereini-gungen am Schlüsse dieser Periode.
Das meiste Licht giebt uns hierüber die freilich nur unter den an-gesehensten Seestädten, in Veranlassung der feindseligen Maßregeln Kö-nig Waldemars, für einen vorübergehenden Zweck auf wenige Jahre1367 zu Köln abgeschlossene sogenannte kölnische Konföderation,welche vielfach später als die Versassungsurkunde des Bundes gegoltenhat. Die Städte Briel, Amsterdam, Campen, Elburg, Harderwyk,Thorn, Elbing, Eulen, Wismar, Rostock, Stralsund vereinigten sichnämlich in dieser Urkunde zum Kampfe gegen die Könige von Dänemarkund Norwegen. Zu diesem Zwecke sollten die nordischen und livischenStädte 10 große Schiffe stellen, jedes mit 100 Mann Besatzung, die6 preußischen Städte 5, Campen eines nebst 2 Rheinschiffen und 150Gewaffneten, die andern Städte an der Südersee eine Kogge mit 100Gewaffneten, die sceländischen 2 mit 200 Mann, und aus je 100Schwergewaffnete kamen noch 20 Schützen mit Armbrüsten. Die nurbewaffnet auszusendenden Kauffahrer sollten den Kriegshauptleuten ge-horchen und sich im Sunde sammeln. Würde das Schiff einer Vereins-stadt zum Feinde übergehen, so sollte es aus ewig keinen Schutz habenund diejenigen Städte der deutschen Hansa, welche sich den Be-schlüssen nicht fügten, von aller Gemeinschaft mit dem Bunde und vondessen Häfen ausgeschlossen sein, so wie Jeder, welcher dem Feinde Zu-fuhren leiste. Zur Aufbringung der Kosten solle von 1 Pfund Groten,dem Werthe nach, jeder Kaufmann einen halben Groten, jederSchiffer die andere Hälfte, nach eidlichen Angaben vor dem Auslaufenentrichten. Darüber gab die betreffende Stadt dem Schiffer einen