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Der Hansabund / von Gustav Gallois
Entstehung
Seite
88
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Der Ursprung des Namens.

sl. Abschnitt.

Schein, und jener war nicht verbunden, unterwegs mehr zu zahlen, eSsei denn er kam aus einem Lande, wo dieser Pfundzoll nicht üblichund segele gegen Osten, wo er in Hamburg den Pfundzoll entrichtenmußte. Jede Stadt solle das erhobene Geld bewahren und die Ein-nahme auf der nächsten Tagfahrt nach Zahl der gestellten Mannschaftauf die verbündeten Städte repartirt werden. Diese Abgabe gelte einJahr lang, könne aber von den Städten verlängert werden. Die Beutesolle nach der Zahl der gestellten Mannschaft vertheilt, die erlangtenPrivilegien aber gemeinschaftlich genossen werden. Vortheil und Scha-den der wendischen Städte aus ihrem Bunde mit dem König von Schwe-den, den Herzögen von Mecklenburg und den Grafen von Holstein,träfe jene allein, nicht die andern Städte. Sie wollten alle zusammen-halten, bis Jedem sein Recht geschehen sei. Sollten die feindlichenKönige nach geschloffnem allgemeinen Frieden eine Stadt angreifen, sowollten die übrigen vermitteln und im Nothfall helfen; Bundbrüchigenwurde der Tod gedroht. Die Vereinigung gelte drei Jahre nach ge-schlossnem Frieden. 1368 Johannis auf der Tagfahrt zu Lübeck rati-ficirten die andern Seestädte, so daß der Bund sie alle, von der russischenGrenze bis »ach Flandern hin, umfaßte. Die Landstädte, wie Köln,welches Braunschweig, Hildesheim, Magdeburg, Hameln, Hannover,Lüneburg Bremen, Stade, Hamburg, Kiel, Greifswalde, Anklam,Stettin, Neu-Stargard, Colberg, Riga, Dorpat, Reval und Pernauzum Beitritt kurz darauf aufforderte, haben den Seestädten keinen Bei-stand in der Fehde geleistet. Allein mittelbar hotten sie durch das Pfund-geld beizutragen, welches von allen Au-suhreu erhoben wurde. Auchdie von Albrecht von Schweden 1368 für den Beistand bewilligtenPrivilegien, kamen, außer den Seestädten, auch den westphälischen undsächsischen Landstädten zu Gute (die mit den Städten verbunden und inder deutschen Hanse seien), wie auch der 1370 mit Waldemargeschlossne Friede sich auch auf sie erstreckte. Uebrigens war die Sacheselbst nicht neu: alle Bundesbestimmungen der Kölner Konföderationwaren althergebrachte, von jeher gebräuchlich gewesen und auch dasWort Hanse als Benennung der Vereinigung schon lange üblich.Schon unter Henry I. (1101 1135) hießen die Kaufmannsgilden in