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Der Hansabund / von Gustav Gallois
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Lübeck.

(1. Abschnitt.

Außerdem haben wohl noch viele kleinere märkische und westphä-lische Städte das Recht gehabt, die Tagsahrten zu besuchen, alleinmanche von ihnen mögen sich durch eine Beisteuer zu den Kosten angrößere angeschlossen haben; die mächtigern Städte schützten auf ihrenschonischen Bitten oder Fischerlagern manche Städte mit gemeinsamemRechte, als am Verkehre Theil nehmend, obgleich diese nicht Hanse-städte waren und die Tagfahrten nicht besuchen durften. Dazu gehörtenin Pommern und Mecklenburg Ribbenitze, Wolgast, Cammin, Wol-lin, Greisenberg, Treptow, Rügenwalde, Stolpe, GreveSmühlen,von denen später Rügenwalde und Stolpe sich zu unmittelbaren, vollbe-rechtigten Hansestädten aufschwangen.

Als Haupt des Bundes galt Lübeck, welches mit Wismar, Ro-stock, Stralsund und Greifswalde einen engern Ausschuß bildete, zudem später Hamburg und Lüneburg hinzukamen; die officielle Aner-kennung und Aussprache verhinderte Köln's, Hamburgs, Bremen's undWisby's Eifersucht. Die wendischen Städte hielten fast alle Tagsahr-ten und obgleich Köln, als ältere Stadt, die Suprematie Lübeck's stetsbestritt, so war doch der kecke Unternehmungsgeist und die Beharrlich-keit Lübeck's im Einverständniß mit den vier nordischen Städten dasüberwiegende und treibende Element im losen Bunde.

Nominell war die gesetzgebende Gewalt im Bunde bei den Be-schlüssen der Tagfahrten; häufig aber wurden diese nicht oder doch mitNichtinstruirten beschickt, welche die Sache in Ueberlegung zu ziehenversprachen; das Gesetz, daß die Stimmenmehrheit der Anwesenden dieAbwesenden bände, war höchstens gegen kleinere Städte durchzusetzen,und so muß man sich wundern, daß überall noch so viel gemeinschaftlichgehandelt ward.

Lübeck war in der Regel beauftragt, für die kommende Tagfahrteinzuladen, den Zweck derselben den Bundesgliedern mitzutheilen undNamens der Hanse Freunde und Feinde zu beschicken.

Was die Zwecke des Bundes betrifft, so sind diese zwar nirgendsosficiell ausgesprochen, sie treten aber nichts destoweniger deutlich ge-nug hervor. Vor allen Dingen galt es, gemeinschaftlich die im Aus-lande erworbenen Privilegien und Niederlagen zu erhalten und zu er-