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Der Hansabund / von Gustav Gallois
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94
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94 Handelsgeschichte der niederdeutschen Städte. s2. Abschnitt.

gleichung. Gegen reftactäre Genossen halfen sich die Hansen durchGeldstrafen und wie das Beispiel von Brannschweig und Bremen be-weist, mit Erfolg durch Ausschließung derselben aus der Gemeinschaft.So bildeten Herkommen und Gewohnheit, ohne eigentlich geschriebenesRecht, die Macht und das Ansehn des Vereines immer mehr aus. Zweck-mäßige Handelsvorkehrungen scheiterten in der Regel an der besonderenund verschiedenen politischen Lage der einzelnen Städte oder an ihremEigenwillen; nur mag noch bemerkt iverden, daß allmälig etwa fol-gende Punkte allgemeine Giltigkeit erlangten: Ein Verwiesener, oderum den hansischen Anordnungen oder seinen Gläubigern zu entgehenGeflüchteter, soll von den andern Städten nicht aufgenommen werden.Ferner, keinem Stadtfeinde Hilfe oder Vorschub zu leisten, Gefangnenicht sofort auszulösen oder Andern abzukaufen, die geistliche Gerichtsbar-keit in den Städten zu beschränken und daß dem Käufer von geraubtemGute kein Schutz gewährt werden solle. Die folgende Darstellung wirdzeigen, inwiefern die Hansen zu einer Einigung in Bezug auf ihr Han-deltreiben gelangten.

Zweiter Abschnitt.

Handelsgeschichte der niederdeutschen Städte bis zumJahre 1370.

Erstes Kapitel.

Einleitung und ein Blick auf Livland.

Obschon die bedeutenderen Städte Deutschlands unter sich und 'mit dem Auslande lange vor dieser Zeit schon einigen Handel triebenund manche Kaiser in ihren Verträgen mit fremden Fürsten die Sorgefür den Handel nicht ganz hintansetzten, so wurde doch bald der Zu-stand des Reiches ein solcher, daß an einen Neichsschutz von einigerNachhaltigkeit für die Kaufleute nicht gedacht werden mochte und diese