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Norwegen.
s2. Abschnitt.
einzuführen; aber die wiederholten Klagen beweisen, daß die Habsuchtoder Sorglosigkeit Einzelner das sür's Ganze löbliche Beginnen ver-eitelt haben muß.
Viertes Kapitel.
Der Handel mit Norwegen.
Wichtig war Norwegen für die deutschen Kaufleute seiner fisch-reichen Küsten und Fjorden, sowie seines Holzreichthumes wegen undweil das Land ihnen die Erzeugnisse noch nördlicher gelegener Gegenden,wieJsland'sundderFaröer, verschaffte. Deshalb früh schon kaufmänni-sche Gäste aus Sachsen und Dänemark dort, daher die Gründung derhandeltreibenden Städte Tunsberg, Stavanger, Drontheim (997) Opslo(1000) und Bergen (1070); doch war die Nebenbuhlerschaft der be-nachbarten Engländer und Schotten, welche daselbst'schon früh Handels-freiheiten und ganze Straßen in Besitz hatten, den deutschen Anfiedlun-gen nachtheilig, mehr noch die Eifersucht der Eingebornen, besonders inBergen, welche den Händel mit dem Auslande für sich zu monopolifirenstrebten. Erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts gelang es, nach einerSeefehde, den Lübeckern, von König Hakon freie Zulassung für ihreHandelsleute unter dem Versprechen der Gegenseitigkeit zu erhalten.Schon 1247 hatte dieser König deutsche Handwerker, namentlich Schu-ster, nach Bergen berufen und ihnen die früher von Engländern undSckotten allein bewohnten Straßen der Stadt eingeräumt. Hamburgerfreute sich alter von dem Verwesern Magnus Lagabäters ertheilter Vor-rechte, die der genannte König 1264 bestätigte. Derselbe gab denKaufleuten deutscher Zunge Hilfe im Falle eines Schiffbruches, befreitesie in geringfügigen Fällen von Schuldhaft und versprach prompte Rechts-pflege, besonders den Lübeckern. Doch mußten die Deutschen sich allenvon den Eingebornen zu leistenden Obliegenheiten unterziehen; der Ver-kauf kleinerer Waaren war beschränkt und der König hatte von allenankommenden Waaren drei Tage lang das Vorkaufsrecht. Bremenhatte dasselbe Recht und 1282 wurde es vom Herzog Hakon den StädtenLübeck, Hamburg, Rostock, Stralsund und anderen Seestädten bestätigt.