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Canäle, Landstraßen.
13. Abschnitt.
Wasserbau zu überwinden; aber der Vortheil war zu einleuchtend, umnicht alle Kräfte aufzubieten. Die Lüucburger gruben, zur Umgehungdes Eslingcr Zoll's, einen Canal bei Lasröune, um die Ilmenau mit derElbe zu verbinden. Drei Caualwege verbanden von der Niedcrelbe abdie Nordsee mit der Ostsee, der erste durch die Stecknitz von Lauenburgab in die Trave (seit 1398); der zweite sollte von der Elbe ab mittelstder Sude, der Schaale und des Schaalsee's nach Wismar gehen, wurdeaber nur theilweise vollendet; der dritte von Dvmitz an der Elbe in dieElde nach dem Schwerinersee, welcher später verfiel. Braunschweig standdurch die Ocker, Aller uud Weser mit Bremen in Verbindung; mittelstder Leine fuhr man von Hannover nach Bremen, beides im 14. Jahr-hundert. Die sorglose Nachwelt ließ diese Zeugnisse stillen, aber emsigenstädtischen Fleißes zum Theil wieder eingehen. Auch ist hier noch eineBemerkung Burmeister's über die Handelsstraßen im Binnenlande an.zufuhren: „ Um für die Sicherheit der Landstraßen mit Nachdruck sor-gen zu können, bahnte man Handelsstraßen zwischen verbündeten Städ-ten. So führte eine sichere Straße von Lübeck über Hamburg, Bremen,Osnabrück, Köln, Löwen nach Antwerpen; eine zweite führte von Wis-mar über Boitzenburg (dessen Mauer» von der Stadt Wismar zurSicherheit des Kaufmanns erbaut und befestigt wurden), Lüneburg,Braunschweig, Göttingen auf Frankfurt uud nach dem Rhein; eine drittevon Rostock auf Magdeburg und von dort auf Breslau nach Prag undWien; eine vierte große Handelsstraße führte aus Rußland durch Ost-preußen, Pommern, Stettin, durch die Mark auf Hamburg; eine fünftevon Polen nach Magdeburg. Auch die Flußfahrt, welche lebhaft betrie-ben ward, wußten die Städter zu benutzen, und sie verstanden es, sichden Zollplackereien der Fürsten und Herren durch Privilegien, Verschrei-bungen, Drohungen und Gewaltmaßregelu zu entziehen. Auch litten dieHansen nicht, daß einzelne Städte, wie dies z. B. Hamburg, Stadeund Lüneburg versuchten, ohne des Bundes Bewilligung, Zölle oderAbgaben unter irgend einem Vorwande einführten, ja es stand sogarAusstoßung aus dem Bunde auf ein solches Unternehmen, wenn keinanderes Mittel verfangen wollte. Allerdings gab es Stapelgerechtig-keiten in größerem oder geringerem Umfange, die ein Einkaussmonopol