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Der Hansabund / von Gustav Gallois
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Zustände in den Städten.

13. Abschnitt.

er ihnen etwas zu Leide gethan hatte. Die Reichsstädte im Bunde er.kannten nun vollends gar keine Autorität über sich an, und Keiner ver-stand , den Willen des Reichs gegen sie durchzusetzen.

Schwieriger, als die Erhaltung ihrer äußeren Unabhängigkeit, fieles den Hansastädten, in ihrem Innern „Freiheit mit Gehorsam, poli-tische Gleichheit mit einer einheitsvollen Ordnung, und eine feste obersteGewalt mit einem zweckmäßigen Gebrauche derselben zu verbinden."Gemeinschaftlich waren bei Allen etwa folgende Erscheinungen. Fast inallen Communen hatten die Großhändler, zum Theil Adelige, mit Land-renten begabt, meistentheils das Regiment durch Besetzung der Raths-stellen. Zu solchen wurde eigener Besitz innerhalb der Ringmauern, echteund freie Geburt erfordert, der Handwerker und Lehnsmann dagegenausgeschlossen. Der Rath pflegte nach seinem Ermessen die Gildemeisterund Wortführer der Innungen zu versammeln, oder die Gemeinde zubefragen. Die Stände waren keine geschlossenen, auch nicht sehr ge-sondert, sondern der Handel verschaffte unschwer die Mittel, allmälighöher zu steigen. So lange nun die Gemeinde den Rath beaufsichtigte,zu diesem der Zugang jedem Erwerbstüchtigen unverschlossen war, diePatricier höchstens unbedeutende Ehrenvorrechte besaßen, aber keine poli-tischen Vorzüge, herrschte ein großes Maaß von Freiheit und Einfach-heit in den Communen. Bei gesteigerten Bedürfnissen, größerer Man-nigfaltigkeit des Verkehrs, wurden die Verhältnisse schwieriger undgrößere Ansprüche an die Regierungen erhoben, bei denen mit der Uep-pigkeit die Ueberhebung, die Sucht, einzelnen Geschlechtern Alleinherr-schaft zu sichern, allmälig einriß. Dadurch wurde das Stadtregimentaristokratischer, ja oligarchisch; der Rath fing an, sich alle 1, 2 oder 3Jahre selbst zu ergänzen, mit Beeinträchtigung des den Gemeinden zu-stehenden Wahlrechtes. Dadurch wurden nach und nach nur die Geschlech-ter wahlfähig und wählbar, und die Geheimnißthuerei entbehrte gern derMittheilung von Stadtsachen an die Zunftvorsteher; später aufgenom-mene Gilden erlangten nicht die Rechte der älteren; die größeren Staats«ausgaben verlangten höhere Abgaben; es wurden endlich Schulden ge-macht. Dadurch veranlaßt, tumultuirten schon im 14. Jahrhundertmanche Gemeinde», unter Leitung einzelner Fähiger, welche Abhilfe