8. Kap.)
Umfang des Bundes.
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Alfeld, Andernach, Brakel (in Westphalen), Cammin, Demmin (Pom-mern), Duderstadt, Dinant, Gardelegen (in der Mark), Höxter,Landsberg (Preußen), Lippstadt, Nordhausen, Mastricht, Pascwalk,Lille oder Ryssel, Stockholm, (auch einige andere schwedische Orte)Werben (in der Mark), Zcrbst. Andere Städte waren mächtigerenOrten untergeben; unter Soest standen Attendorn, RheinSberg (Rhein-berg) und Rhuden (Rüden), Brüel, im Kölnischen, Werden; unterZütphen und Nimwegen standen Solt - und Maas-Bommel, Deutikemin Geldern, Grieschen (Griefen), Groll und Lochem in Geldern, Gor-kum (Workum); unter Göttingen standen Uslar und Nörten. DieProvinzen Preußen, Livland, Dithmarschen, Berg, die holsteinischenStädte galten als Verbündete der Hansa, als solche, denen der Zu-tritt zu den gemeinsamen Handelsfreiheiten offen stehe, sowie sie sicheiner Stadtgcmeinde anschließen würden. Auf diese Weise umfaßte dieHansa eigentlich das ganze commercirende Niederdeutschland. Wollteeine Commune in den Bund ausgenommen werden, so meldete sie sichdeshalb bei Lübeck oder einer andern Hansastadt, worauf dann aus dennächste» Hansatage darüber abgestimmt wurde. Die Ausnahme undAusstoßung von Städten wurde denjenigen Fürsten mitgetheilt, vonwelchen der Bund Handelsprivilegicn genoß. Besonders war aber zurAusiiahme eine gewisse Selbstständigkeit, eine gewisse Unabhängigkeitvom Landesherrn, nothwendig, weil sie sonst den Bundeszwecken leichtmehr Schaden als Nutzen bringen mochte; sonst war dem Bunde jederZuwachs willkommen. Gleiche politische Rechte hatten aber alle Bun-desglieder bei weitem nicht gegen einander: einige besaßen besondereHandelsfreiheiten im Auslande oder Vorrechte aus den Conitoiren, wasfreilich großen Unmnth erregte, aber bei der Zerrissenheit des deutschenReiches — die preußischen Ordensstädte gingen damals zu Polen unddurch die wachsende burgundische Macht wurden die Niederlande fastganz vom Reiche gelöst — fand sich kein Heilmittel für dieses Uebel.Noch schlimmer ward die Sache, als die abgeneigt gewordenen Städtezum Theil solchen Interessen nachzujagen begannen, welche denen desBundes widerstrebten. Auch innerhalb der Städte selbst herrschte nichtvöllige Rechtsgleichheit aller Individuen in Bezug auf den Handel,