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Der Hansabund / von Gustav Gallois
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287
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3. Kap.s

Schwcden.

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Rostock und Wismar die Zollfreiheit in den schwedischen Städten zwarwieder, allein dies dauerte kaum zwei Jahre und keine Verhandlungwar im Stande, den Hansen ihre früheren Monopole wieder zn ver-schaffen. Der folgende König Erich XI V., ein bis zur Verrücktheitreizbarer Mann, dem sich 1561 schon Estland und Rcval unterwarfen,war bereits zu einer so sichern Macht gelangt, daß er von den Hansennichts zn furchten hatte; von einer Wicderlangnng der Privilegien konntenicht die Rede sei» und der König begann bald eine andere Sprachegegen die überlästigen Pctitionäre zn führen, als sein Vorgänger. Someinte er: von den seinen Vorfahren in Zeiten der Noth abgcdrnngenenPrivilegien könne keine Rede mehr sein; den Städten Lübeck, Hamburg,Danzig und Rostock werde er zollfreien Ein- und Ausfuhrhandel inseinen fünf Seestädten gewähren; Gold, Silber und Luxuswaaren dürf-ten sie an die Großen frei verkaufen; aber alles sei Gnade, kein Recht;einige schwedische Producte dürften nicht frei ausgeführt und Streitig-keiten nicht mehr durch Schiedsmänner geschlichtet werden. Dagegenmüßten seine Unterthanen gleiche Rechte haben; er selbst verlange vonden Hansen Zufuhr im Kriege, freie Werbung in ihrem Gebiete und imNotbfall Geldvorschüssc, zu welchem Zwecke sie ihm bei sich Niederlageneinzuräumen hätten; auch müßten sie dem Verkehr mit Rußland ent-sagen. Die Städte wollten das nicht, begehrten Zollfreiheit, freie Ein-und Ausfuhr, unparteiische Rechtspflege, Freiheit vom Strandrecht, vonder Abzugssteuer und Schiedsrichter bei Streitigkeiten. Das wurdeihnen nicht bewilligt und die livländischcn Zustände, besonders der Abfallder dortigen Städte vom Bunde erweckte neue Besorgnisse. Diesenletzter» Umstand müssen wir etwas näher inS Auge fasse». Die deut-sche» Colonien in Livland bewiesen, daß, wenn eine Pflanzstadt in sichdie Fähigkeit zu gleicher Mitbewerbung trägt und sie dann im Interessedes Mutterlandes in ihrer gewerblichen Entwicklung beschränkt wird, sichalle dahin gehende Vorkehrungen als unwirksam erweisen, umgangenwerden und allmälig selbst die Entfremdung der Colonie herbeiführen.Für den Schutz und die Förderung, welche den Ostseecolonien von dendeutschen Städten gewährt wurden, mußten sie sich manche Beschrän-kungen gefallen lassen, wie eine der späteren englischen ähnliche Schiff-