4. Kap.)
Niederlande.
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der Hanse» für den Vertrieb der Producte nordöstlicher Länder gegenWesten ging mit seiner Hauptstütze, den Factoreien, unter und ohneeinen Zwangsstapel vermochten diese nicht zu bestehen. Es war eineTäuschung, durch Auffrischung alter Verbote die Kaufleute zwingen z»wollen, sich dem alten, nunmehr, da der Geist ihnen entflogen war, un-nützen und selbst schädlichen Formen zu unterziehen. Der UntergangBrügge's, wie so manche andere gleichzeitige Ereignisse, erhoben denVorzug eines völlig freien Handels vor dem Stapel, und die Praxislehrte die Hansen selbst daran glauben. So wollten die sächsischenStädte schon 1501 nicht mehr ihre Tücher auf den brügger Stapelbringen, ungeachtet man den Einwohnern der Stadt 16,000 Fl. schul-dete und die wendischen Communen daran erinnerten, daß Köln, Danzig,Münster, die preußischen und livische» Städte noch zum Stapel hielten;aber 1507 und 1511 wollte Danzig schon nicht mebr, 1507 und 1517wollte Kämpen keine» Schoß zahlen, wie Bremen 1521. Der Besuchder freien Jahrmärkte in den Niederlanden nahm zu und der westlicheWelthandel fixirte sich in Antwerpen und Amsterdam. Die Verschlam-mung des T'swyns verkümmerte allen Kaufleuten den Besuch Brügge's;so oft die Hansen auch dccretirten, was zur Anfrechthaltung des brüg-ger Stapels dienlich schien und ehedem gegolten hatte, Niemand kehrtesich mehr daran, ungeachtet man die schönen flandrischen Privilegieneinbüßte und in Antwerpen die Concurrenz der Fugger und andererOberdeutscher im Tuchhandel zu befahren hatte, auch die antwerpenerPrivilegien wegen fehlender landesherrlicher Bestätigung nicht so sicherwaren, als die aufzugebenden. Der 1530 von den wendischen Städtenbeliebte Schoßbrief wurde von Braunschweig, den sächsischen Städten,Danzig und den Preußen, nicht bewilligt. Die Sachse» verlangtenBefreiung einiger Waaren vom Stapel, Bewilligung größerer Rechtebei der Verwaltung des Comtoirs und Erlaubniß, »ichthansische Factorenannehmen zu dürfen. Dasselbe die Preuße» nebst Danzig; Köln ge-dachte sich des jährlichen Schosses mit 100 Fl. jährlicher Zahlung zuentschlagen: erst 1535 und 1540, als Antwerpen Residenz wurde,konnte man sich über den Schoß einigen. In dem erstgenannten Jahreklagten die Factoreivorsteher von Brügge, daß die meisten Kaufleute die