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Straßenräuber.
s4. Abschnitt.
in 3 Artikeln; der dreizehnte von der Führung in 7 Artikeln; dervierzehnte von außerordentlicher Belohnung getreuer Schiffskinder(Mannschaft) in 3 Artikeln; der fünfzehnte endlich von der starkenExecution solcher Ordnung.
Mit dem Verfall des Bundes taucht in demselben das Bedürfnißauf, sich zu den Zwecke» desselben gelehrter Männer zu bedienen; mandachte daran, in Rostock eine hohe Schule für hansische Geschäftsmännerzu begründen, und, nachdem die Pest den Ort verödet, suchten besondersdie wendischen Städte nebst Bremen durch baare Zuschüsse die An-stellung geschickter Lehrer zu erleichtern.
Ungeachtet des Landfriedens und der verbesserten Reichsexecution,hatten doch in Deutschland die Städte noch über Beunruhigung derLandstraßen durch adelige Strauchdiebe und Stegreifsritter vielfältig zuklagen, wobei, wegen der Geneigtheit einiger Landesherren, die adeligenMissethäter zu schützen, nicht leicht Abwehr oder Abhilfe zu finden war.Obschon privilegirt, die Räuber aus fremden Temtorien zu verfolgen,hatten kaum Lübeck und die größeren Städte noch den Muth, sich mitgewaffneter Hand Recht zu holen, geschweige denn die kleineren. AlsLüneburg 1538 über Beraubung seiner Kaufleute zwischen Mölln undder Elbe Klage erhob, wandte man sich an den Herzog von Sachsen,um das entführte Gut wieder zu bekommen. 1552 klagte man überUnsicherheit der mekleubnrgischen und pommerschen Landstraßen bei denFürsten von Braunschweig, Meklenburg und-Pommern. Auch erbatman vom Kaiser und gleich wiederholt Pönalmandate an die Fürsten;und dabei blieb es im Wesentlichen. Freilich ließ Lübeck noch zu An-fang des 17. Jahrhunderts einen adeligen Buschklepper enthaupten, weiler seine Kaufleute beraubt hatte, aber das scheint das letzte Beispiel vonEigenhilfe gewesen zu sein. Wie die Horden entlassener Soldaten vorund in dem dreißigjährigen Kriege die Landstraßen unsicher machten, istbekannt genug. Von künstlichen Landstraßen wußte man in dieserZeit noch nichts; die von einzelnen Communen angelegten Canäle, großen-theils noch mit den alten Stauschleusen versehen, versandeten und ver-schlammten allmälig: auf den natürlichen Wasserstraßen hinderten will-kürlich angelegte Zölle die fteie Handelscirculation und von der Thätig-