8. Kap.)
Verfall des Bundes.
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besaß, lieber selbst, als daß sie den Schneckengang des Rechtes betretenhätte, und die Friedsamkeit anderer war mehr ein Product lebhaft em-pfundener eigener Ohnmacht und Hilflosigkeit, als ein Anzeichen vonVertrauen zu dem Gesetz. So auch sagte man sich den fleißigen Besuchder Tagsahrten zu, versprach sich, keine Handwerksgesellen aus feind-lichen Communen aufzunehmen, sicherte sich gegenseitige Arrestfreiheit,wollte bei Streitigkeiten keinen fremden Richter außer dem Bundesaus-trag, welcher 1597 eingerichtet wurde, anerkennen; man wollte ver-dächtige Unruhstifter anhalten und einander ausliefern, endlich zu ge-meinsamem Nutzen die Comtoire anstecht erhalten; aber alle diese Der-ordnungen und Vereinbarungen wurden gar wenig beachtet. Der sehrzweckmäßige Vorschlag, in jeder Quartierstadt mittelst jährlicher Bei-träge eine Bundeskasse zur Aushilfe für bedrängte Communen zu er-richten (1579 und 1600), ist wahrscheinlich nicht ausgeführt worden.Im Jahre 1579 ward beschlossen, Lübeck solle mit den wendischenStädten vor Ausschreibung einer Tagfahrt über dieselbe berathen, davondie Quartierstädte Köln, Braunschweig und Danzig benachrichtigen undderen Bemerkungen zur Mittheilung an die übrigen entgegennehmen.Nach dem Beschluß von 1604 sollte die Convocation vier Monate vor-her ergehen, und die Tagfahrt alle drei Jahre im Sommer gehaltenwerden. Auch wollte man einstimmig und mit großer Majorität ge-faßte Bundcsbeschlüsse anerkennen, doch (1604) nur in Bezug aufDinge, die auf die Comtoire, die Hansaprivilegien und den Hansahan-del Bezug hätten. Wie die Autonomie der Gewerke beschränkt wurde,haben wir oben gesehen. Die Kontributionen sollten richtig bezahltund nach dem Beschluß der Deputirten auch erhöht werden können.Was aber von dem zum Theil als Project bezeichneten Konföderationenvon 1535, 1540, 1553, 1557, 1567, 1572, 1579, 1600,1604und 1667 wirklich und allgemein in's Leben trat, ist schwer zu sagen;mit einiger Gewißheit ist dies fast nur von dem Beschluß des Jahres1557 zu behaupten, indem bald diese, bald jene Städte an den getroff-nen Verabredungen etwas auszusetzen hatten, oder der Verhältnisse we-gen sich ihnen nicht fügen konnten. Köln und Hamburg verschmähtendie Aussträgalform, weil sie in ihrem Streit über den flandrischen