Kap. 8.)
Zerfahrenheit der Städte.
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jährigen Kriege ging der Ausschuß mit der Unterjochung einiger dazugehöriger Städte zu Grunde. Auch die Eintheilung der Städte in vierQuartiere blieb bis dahin, mit den Hauptstädten Lübeck, Danzig,Braunschweig und Köln. Natürlich stieg durch eine solche Einrichtungder Einfluß der vier Hansastädte, welche dann mit den wendischen alleintagten, und als von den letzteren einige in Abgang geriethen, hieltendie Uebrigbleibenden mit jenen vier Städten die Ueberreste des Bundesnothdürftig zusammen.
Die Prä - und Postdeliberarationstage in den einzelnen Quartierenblieben fortwährend üblich; sie nahmen bei den wendischen Städten soan Eigenmacht und Unabhängigkeit zu, daß die übrigen Städte Klagendarüber führten. Die Bnndesstraftn wurden wohl noch hier und daerkannt, doch gegen Communen nie vollstreckt, wenigstens nicht that-sächlich, weil man für das Zusammenhalten der annoch übrigen Städtefürchtete. Einzelne Uebertrctungen hansischer Statute abseilen Privat-personen wurden wohl noch von den zuständigen Gemeinden geahndet,vorausgesetzt, daß sie das Bundesprincip billigten, da sie seit 1606Antheil vom Strafgelde zu erwarten hatten. Die Strafgewalt der Com-toire verfiel mit ihrem Ansehen überhaupt. Damit versiegten denn auchdie Finanzen des Bundes, welche zum Theil aus den Strafgeldern derComtoire erhalten waren. Pfnndzoll ward nicht mehr bewilligt, derComtoirschoß schlecht und bald gar nicht mehr entrichtet, es fehlte baldan allem Gelde, vorzüglich zu den großen Legationen, und wir habenoben gesehen, wie kläglich es mit den Comtoiren gegen Ende dieserPeriode aussah. Daher wurden, in Ermangelung von kleinen Summen,die besten Freiheiten verscherzt und keine Stadt wollte sich mehr zu Vor-schüssen bequemen. Das letzte Mittel, welches übrig blieb, war diematrikelmäßige Kontribution der einzelnen Städte, welche von der Tag-satzung nach dem Bedürfniß verdoppelt und vervielfacht werden konnte.Die zu Grunde gelegte Matrikel wurde 1540 beschlossen, allein Nothund Verfall mancher Städte, sowie Eigennutz anderer, hinderte die Zah-lung. Es wurde gehandelt, geschachert und accordirt und am Endezahlte Jeder nach Belieben, um sich wenigstens die Vortheile zugänglichzu erhalten, welche dem Bunde noch einmal bescheert sein könnten. Durch