zc> Der pomm. und neumarkische Wirth.
ten Einrichtungen Theil zu nehmen, ihre Güteraus eigenen Mitteln und Einsichten ansehnlichverbessert haben, so daß man auch bey diesensich mit Vergnügen unterrichten kann. Uebrigenssoll bekannt seyn, daß die Vertherlung der königl.Gnadcnbezeugungen, und die Einrichtung dervon dem Hrn. v. L. beschriebenen ^andesverbes-scrungen, größtenthcils dem berühmten geheimenRath von Brenkcnhof, von welchem ich in derFolge mit mehreren! reden werde, übertragenworden. Die vierte Abhandlung nimmt dasXIII,XIV und XVte Stück ein,und handelt von denwichtigen Vortheilen, welcbc sie neumärkichenK.anvsiände,sle mögen bemittelt oder verchulsSet seyn, von der letzt im Werke liebenden (undendlich nach vielen Schwierigkeiten im Jahr1777 zu Stande gekommenen) -— lanvchaft-lichen Lreditcommission ;n erwarten haben.Diese Abhandlung habe ich mit desto größermVergnügen gelesen, weil ich vorher, wegen desweitschweifigen barbarischen Kanzleystyls derSchriften, die ich über diesen interessanten Ge-genstand gesehen, niemals die Geduld, noch denVerstand gehabt hatte, mich hinlänglich davonzu unterrichten. Hier ist alles in einer angeneh-men Schreibart deutlich aus einander gesetzt, undich kann die sonderbare Klugheit, niit welcher demverschuldeten und aus Mangel des Credits täg-lich tiefer herunterkommenden Adel, durch die
gedach-