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von den Gebirgen oder den Weiden, sondern von be-baueten Ebnen geliefert wird. Mit einem Wort, ichwerde immer der Meynung seyn, daß, einige Plätze fürdie königliche Jagd und zur Belustigung des Monar«chen und seines durchlauchtigsten Hauses ausgenommen,alles andere bebauet werden sollte, wie zu TcrrulliansZeiten: daß ein jeder Bauer sein Land einhegen, unddaß ihnen solches zum Ackerbau, nach Maaßgabe ihrerFähigkeiten, angewiesen, auch ihnen, eine dem Umfangihres Landes angemeßne Anzahl von Vieh zu halten, er.laubt werden sollte. Denn zu desto größerer Beförde-rung des Ackerwerks sollten die Landbauer einen Staatö-körper ausmachen, und die Macht haben, heilsameGesetze und Verordnungen zur Aufmunterung und zumBesten der Landwirthschaft zu machen. Dieses thatendie Theilhaber der Mesta, und ihre Gesetze wurden r z 44von Ä.arl dem fünften mit der Bedingung bestätigt,daß sie einem dritten nicht nachtheilig seyn sollten.Estremadura mag antworten, ob diese Bedingungerfüllt ist, und dann mögen die Ackerleute ihre Mey-nung sagen. Aber ich muß mit Solinus darauf drin-gen, daß nirgend in Spanien, wo es zu vermeidenmöglich ist, ein Platz oriolum neyue sterile (müßigoder unfruchtbar) bleibe *),
Siebcn-
*) Seitdem das Haus Dourbon den spanischen Thron be-stiegen hat, sind die Ausbreitung der Handlung und dieVerbesserung deS Ackerbaues Hauptgegensiände gewesen.Die Real Junta ve Lammercio, oder das Handelscolle«gium, wurde zuerst von Philipp dem fünften den 15 May1707 errichtet, und seit der Ankunft des jetzigen Ko'niaSaus Neapoii» nach Madrid, den 9 December 175Y, sindsehr viele neue Verordnungen zum Besten der Hand/ungund des Ackerbaues gemacht worden. Zu besserer Beför-derung des Ackerbaues wurden alle alte, das GetreideBetreffende Gesetze 1765 wiederruftn, und die Hindernisse,
womit