Band 
Erster Theil.
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Erste Abtheilung

ches ihr ^cciäenr ist) wegschlagen lassen, einenöffentlichen Handel mit dem übrig gebliebenenBau-Holze treiben, die Klagen derer strivaroramwegen Verwüstung der Holzungen, und derenvorhabenden Verbesserung, nicht in Betrach-tung ziehen, vielmehr aber mit denen in solchenzur Hude und Weide berechtigten Dorfschaf-ten, unter dem Vorwande, als würde durch dieEicheln Kämpe und Zuschläge die Weyde ge-schmälert, gemeine Sache machen, von denBauren sich mit Geschenken die Augen verblen-den lassen, um die von denen zur Hude undWeyde Berechtigten,in den Privat-Hölzern vor-genommene Verwüstung, die jungen Eichen,und Abhütung der mit grossen Kosten gemach-ten Kämpe, und Gehege, zwar genung wissen,aber keine Hülfe leisten, die in den Privat-Höl-zern gestohlnen Heister für ein geringes Geldselbst an sich kaufen, und die Thäter sowohl vonder Strafe, als Bezahlung derselben befreyen,über die Verordnung, daß nemlich kein Meyerohne Guchsherrliche Bewilligung, die auf sei-nen Aeckern, Höfen, Gräben, und innern Zäu-nen stehenden Bäume zu hauen Macht habe,nicht halten; So kann freylich bey solcher Nach-läßigkeit, und des fehlenden Beystandes derBeamten wohl nichts anders heraus kommen,als daß die Privat-Hölzer, welches gemeini-glich die mehresten im Lande sind, zum grösse-sten Schaden des gemeinen Wesens zu Grunde' gehen müssen, weil die Eigenthümere derselben

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