in der Regel Derri. 66;
Partis, wenn derselbe durch ^ dividiret wird, sofort ausdem Kopfe hersagen; und die Quotienten der übrigenPartium auf die Art, wie oben (§. 286) gemeldet wor-den, einen aus dem andern herleiten könnet.
IV. Folgends multipliciret ö (es sey dasselbe beschaf-fen , wie es will) erstlich mit dem Quotienten des er-wehnten isten Partis, und leitet die übrigen Facta ineben solchen Verhältnissen aus einander, gleichwie stchdie zerstreuten Partes in L zu einander verhalten, undzwar auf die Weise, wie oben §. 748 und 757 zurGenüge angewiesen worden.
V. Endlich addiret alle gefundene Facta partialiazusammen, so erlanget ihr in dem Collecte das gesuch-te Facit.
Z. E. 2M kosten 1 z 7 fl. i8Zk, was 82s412 - 24;i - l8 9
5-22 ^
2 - 26
_- - 21 - hHr
Fac. 47z - 21 - 9
Nämlich zerstreuet die 82K, in 72, 9 und iG, fernerdie 2oLoth in 16 und 4ioth, sagende: 72K ist z mal soviel, als 24G. Derowegen multipliciret k mit z, kom-men 412 fl. 24 ge für den Werth von 72 K. Hierausleitet die Werthe der übrigen Partium, nach ihrer Pro-portion, eben also, wie §. 748 und 757 legu. ausführlichgelehret, und aus vorigem Proceß klar zu ersehen ist.Endlich addiret alle gefundene Werthe zusammen,kommt das begehrte Facit 47z fl. 2195 9^.. Es istdemnach alles dasjenige, welches oben (in gedachten §§)
Tx z von
v 2vroth?