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C. von Clausbergs demonstrative Rechenkunst, oder Wissenschaft, gründlich und kurz zu rechnen : worinnen nicht nur sowol die gemeinen, als allerhand vortheilhafte Rechnungsarten überhaupt, nebst sehr conpendiösen Proben, sondern auch die Wechsel-Arbitragen- und andere kaufmännische Rechnungen auf eine sonderbare, kurze Manier gründlich und deutlich gelehret ...
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665
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in der Regel Derri. 66;

Partis, wenn derselbe durch ^ dividiret wird, sofort ausdem Kopfe hersagen; und die Quotienten der übrigenPartium auf die Art, wie oben (§. 286) gemeldet wor-den, einen aus dem andern herleiten könnet.

IV. Folgends multipliciret ö (es sey dasselbe beschaf-fen , wie es will) erstlich mit dem Quotienten des er-wehnten isten Partis, und leitet die übrigen Facta ineben solchen Verhältnissen aus einander, gleichwie stchdie zerstreuten Partes in L zu einander verhalten, undzwar auf die Weise, wie oben §. 748 und 757 zurGenüge angewiesen worden.

V. Endlich addiret alle gefundene Facta partialiazusammen, so erlanget ihr in dem Collecte das gesuch-te Facit.

Z. E. 2M kosten 1 z 7 fl. i8Zk, was 82s412 - 24;i - l8 9

5-22 ^

2 - 26

_- - 21 - hHr

Fac. 47z - 21 - 9

Nämlich zerstreuet die 82K, in 72, 9 und iG, fernerdie 2oLoth in 16 und 4ioth, sagende: 72K ist z mal soviel, als 24G. Derowegen multipliciret k mit z, kom-men 412 fl. 24 ge für den Werth von 72 K. Hierausleitet die Werthe der übrigen Partium, nach ihrer Pro-portion, eben also, wie §. 748 und 757 legu. ausführlichgelehret, und aus vorigem Proceß klar zu ersehen ist.Endlich addiret alle gefundene Werthe zusammen,kommt das begehrte Facit 47z fl. 2195 9^.. Es istdemnach alles dasjenige, welches oben (in gedachten §§)

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