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C. von Clausbergs demonstrative Rechenkunst, oder Wissenschaft, gründlich und kurz zu rechnen : worinnen nicht nur sowol die gemeinen, als allerhand vortheilhafte Rechnungsarten überhaupt, nebst sehr conpendiösen Proben, sondern auch die Wechsel-Arbitragen- und andere kaufmännische Rechnungen auf eine sonderbare, kurze Manier gründlich und deutlich gelehret ...
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735
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Von der Regel (Quinque. 7 z 5

Demnach stehet allhier nur noch der obige IV Artikelzu erweisen, und insonderheit dieses, daß gleichviel gel-te, welche Zahlen in ^ und 6'gegen einander gekleinertoder gegrößert werden. Es ist aber der Beweis hier-von gleich dem Beweise §. 400. Denn vermöge vor-hergehender Anweisung, wird das verlangte Facit gefun-den, wenn man die unter einander geschriebenen Zahlenin L mit einander, und das kommende ferner, nach Er-forderung der gewöhnlichen Regel Dctri (§. z z r), mitder Zahl in ö multipliciret, und dieses endlich kommendeProdukt durch das Product aus den in ^ unter einandergeschriebenen Zahlen dividiret. Demnach sind die Zah-len in ^ die Factores, so den Divisorem geben, und dieZahlen in L, sammt der Zahl ö, die Factores, so den Di-videndum herstellen. Indessen kann man einen Diviso-rem gegen seinen Dividendum kleinern oder großem(§. 29z): Derowegen mag man, nach Anzeigung deserwehnten Beweises (§. 400) auch ihre Factores, auswelchen sie entstehen, anfangs gleich gegeneinander klei-nern oder größern.

§.919. Gleiche Bewandniß hat es mit den Aufga-ben, in welchen ^ und L mehr als 2 Verhältnisse haben.Als das gedachte Exempel (§. 917) kommt also zustehen:

Arbeiter 20 . b« ^ z6 ArbeiterWochen 15 roiO 4 Wochen

Stunden 6 8 Stunden

i8?V

n 52

2)-

Fac. 640 fl.

s)-

128

Näm