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Von der Regel Duinque.
Aufsaß zu dieser Regel in lauter Schuhen, derer (inDan-zig) rz eine Ruche machen, als folget, zu stehen kommt.
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I^ots. Ich habe dieses und das von'ge Exempel nurum derer Willen hier vorgestellet, die noch keine Kenntnißin der Geometrie haben. Diejenigen aber, welche hier-von, und sonderlich von der Planemetrie einige Kenntnißhaben, wissen auch außer der Regel Quinque, daß manbey dergleichen Exempel, um die Superficiem von derganzen Fläche hervorzubringen, jede Länge mit ihrerBreite zusörderst multipliciern müsse, und alsdenn wird'die Regel Detri bey den Flächen oder Quadratmaaßenangebracht; wie von solchen Maaßen oben (§. 141 und,47) in etwas schon erwehnet worden, ein mehrercsaber weiter unten gemeldet werden soll.
4. Wenn von 12 H Waaren auf 40 Meilenweit zu führen, 100 st. Fracht bedungen worden, wievielgebühret sich demnach zu geben von 20 H auf 56 Mei-len ? (wenn es nämlich eben dergleichen Waaren, ebenein solcher guter Weg, und in Summe in allen andernUmständen nichts auszusetzen). Dieses stehet also:
Ccc 4 z. L.