7 ys Von den wechselnegotien
leisten. Diese Handschrift nennet man insgemein (wennsie nämlich nach dem Wechselstylo eingerichtet) einenWechselbrief, oder auch kurz nur einen Wechsel.
§« 971. In Betrachtung aber, daß ein solcher Wech-selbrief, welcher an einem andern, insonderheit weitentlegenen Orte, zu zahlen gestellet, und zu dem Endedahin versendet werden muß, durch allerhand Zufallenicht zu rechte gelangen dürfte; so werden öfters mehr alsnur ein einziger Wechselbrief, in prima, secunda,auch wohl kerna ausgestellet, damit wenn prima nicht zurechte käme, der secunda, und in Ermangelung dieses, dertertia zum Eincaßiren der Zahlung dienen kann. Jedochwerden die Wechselbriefe, welche nicht so weit zu laufenhaben, gemeiniglich nur in Sola gestellet.
§.972. Bey einem solchen Wechselbriefe, welcherinsonderheit an einem andern Orte zu zahlen gestellet ist,bat man vier Personen zu merken, nämlich denRemitrenren, Trassemen,präsenranren, und Accepranren.
I. Derjenige, welcher die Valute oder den Werthdes Wechselbriefes auszahlet, und davor den Wech-selbrief empfanget, wird Remirrcnr »der Geber ge-nannt, als der sein ausgezahltes Geld an einen andernOrt überwachet. Und eben in diesem Verstände, ver-stehet man durch remrttiren,Geld aufWechsel geben.
H. Derjenige, welcher die Valute des Wechselbrie-fes von dem Remittenten empfänget, und solche demsel-ben oder an dessen Ordre in einem andern Orte wiederumzahlet oder zahlen lässet, wird Trassenr oder Nehmergenennet, als der das Geld gegen seinen Wechselbriefeinziehet. Und in diesem Verstände, verstehet man durchrrasstren, Geld auf Wechsel nehmen.