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muss jeder Mann, der den Säbel führen bann, besonders dieEdlen, mit dem Fürsten zu Felde ziehen, und Feigheit wird mitder äussersten Verachtung bestraft.
Die zwey entgegengesetzten Gewolinlieitsgesetze der Gast-freundschaft und der Blutrache werden unter der Tscherkessi-schen Ritterschaft, und auch unter den meisten übrigen Natio-nen des Caucasus, heilig beobachtet. Das Gastrecht (Kunak)ist auf gewisse Grundsätze gestellt und ein jeder, der sich unterdem Schutze desselben befindet, ist gegen alle Beleidigungen voll-kommen sicher. Der Gastfreund schützt ihn im erforderlichenFalle mit seinem und der Seiuigen Blut und Leben, lässt ihnnicht ohne Rittergeleit ziehen, überantwortet ihn seinen Bundes-verwandten, und ein an dem Gast verübter Mord oder Frevelwird eben so strenge, als der Tod eines Blutsverwandten ge-rächt. Ein Fremdling, der sich unter den Schutz eines Weibesbegiebt oder die Brust des Weibes mit dem Munde berührenkann, wird, wenn er auch ein Feind, ja der Mörder eines Bluts-freundes wäre, als ein eigener Blutsverwandter geschont undbeschützt.
Die Blutrache wird eben so gewissenhaft unter den Tscher-kessen ausgeübt. Den Mord eines Blutsfreundes muss dernächste Verwandte oder Erbe, wenn er auch noch, zur Zeit desMordes ein Kind ist, mit aller Rachsucht, früh oder spät, Öf-fentlich oder hinterlistiger Weise, an dem Leben des Mördersrächen, wenn er nicht, als ein Verworfener, aus der Gesellschaftausgestoisen seyn will. Ja diese Rache erbt auf die Nachkom-men und auf den ganzen Stamm, und ist so unveränderlich,