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Deutsche Rechtsalterthümer / von Jacob Grimm
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243
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ftand. herjchende. gewalt. 243

denkt eine urk. von i 185 bei Herrgott p v 196. DerIchweditchc kvnAngxJiöll lag bei Uplaia. Olaf d. Iieil.faga cap. 76-

G. die gewalt der altellen könige febeint im heidentlnuneine oberpriejlerliche *), der adel lelblt mit dem prie-lieriland in Verbindung geweten zu lein. Hei Jornandrswird der Gothen könig IJiceneus nicht anders dargellelltund von delfen nachfolger Comolicus heißt. es ausdrück-lich : liic eleniin et rex illis et poulifex ob fuam pei iliamliabehatur et in fua jultitia populos judicabal. freilichlind diele könige iinhiLlorifch, allein die läge überliefertuns doch unter dem Volke gellende antiehl. In denläclil. und nord. geuealogien lind götler mit den altenkönigen vermilclit, in der nord. läge liehen könige denopfern wie den geriehten vor. Fingerzeig leheiut mirauch die befpannung des königlichen wagens iniL ochfen(nachher nr. 14.) Verlehiedne eim ichlungen der ge-richtsverfaßung gründen lieh offenbar auf den alten glau-ben und es lallt lieh voi ausfelzen, daß die gewalt deskönigs dabei anfehnlichen einfluii gehabt haben miiße.Uas chriltenthum, welches alle glauheusfachen der kö-niglichen macht entzog, lähmte daher auch diele mehrals den rang des adels, der lieh mit dem wefen derneuen geililichkeit leichter vertrug; die königswiii ilekonnte lieh erlf an dem rühm und erfolg der kriegsfiih-ruug wieder Harken. Eine wefentliche verfehiedenheitvon der zeit des heidenthums, wo die herifchaft deskönigs piielteriicher und friedlicher war und die füihrerdes heers nur ein befchränktes, vorübergehendes an-lelien erlangten. Tac. Germ. 7- Soviel darf in dieler.binficht vermuthet. werden; beltimmte nachrichlen überdie grenze der ältellen königsrechte mangeln, in allerweltlichen bezieliung waren lie, wie es die freie llim-mung des Volkes mit lieh brachte, ohne zweifei fehreingefchränkl: in quantuni Germani regnantur, lagt 'Pae.nun. 13, 54., als er von der herrfchaft zweier frielilcheufüllten redet; nee regilius inlinita ac libera polelins.Germ. 7. Her könig ilt der erlie im land, auf feinemleben lieht das höchlie wergeld, in den verfaminlungenund geriehten litzt er vor und bezieht einen theil derlinden, to wie einen theil der kriegsheule; er belitzl

*) aller wollt nicht bei alten flammen; in der vorhin f.hergebrachten Helle Amuiians wird der liuiftus von dem heiidiuuaunterldüedeu,

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